23.3005 | Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
Beide Räte diskutierten Anträge ihrer vorberatenden Kommissionen, die indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine erlaubt und damit die Neutralität verletzt hätten. Mit 23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde in der kleinen Kammer eine FDP-Motion abgelehnt. Diese forderte, dass die Schweiz ihre Exportregeln dahingehend anpasst, dass gewisse Länder (18 EU-Staaten, Grossbritannien, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und Argentinien) in der Schweiz gekaufte Waffen an Drittstaaten wie die Ukraine weitergeben dürfen. Im Nationalrat wurde eine Motion mit 118 (54 SVP) zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, die indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine zugelassen hätte, falls zwei Drittel der UNO-Generalversammlung eine bewaffnete Aggression verurteilt hätten. Beide Motionen hätten einen klaren Bruch mit der Neutralität dargestellt.
22.065 | Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
Die von Volk und Ständen im Jahr 2021 angenommene Volksinitiative zum Verbot der Gesichtsverhüllung wird durch ein neues Bundesgesetz umgesetzt. Konkret sieht die Vorlage ein weitreichendes Verbot der Gesichtsverhüllung vor, dessen Verletzung mit einer Ordnungsbusse geahndet wird. Das Gesetz übernimmt mehrheitlich die Ausnahmen, die in der Volksinitiative vorgesehen sind. Der Ständerat korrigierte mit 27 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Entscheid der vorberatenden Kommission, welche die Umsetzung des Verbots den Kantonen überlassen wollte und keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene sah.
20.022 | Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)
22.4251 | Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts
Vor knapp zwei Jahren legte das Parlament die «Agrarpolitik ab 2022» (AP22+) auf Eis und verlangte eine Langzeitperspektive für die Landwirtschaft inkl. Ernährungssicherheit und Food Waste. Der Nationalrat stimmte nun den Änderungen im Landwirtschaftsgesetz mit 129 zu 1 Stimme zu, bei 65 Enthaltungen von SP, Grünen und GLP. Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren bereits beschlossene Massnahmen für weniger Risiken durch Pestizide, die derzeit umgesetzt werden und schärfere Auflagen bringen. Die dritte Etappe soll eine tiefergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll dann das gesamte Ernährungssystem stehen. Eine der Voraussetzungen für Direktzahlungen an Landwirte ist neu der persönliche Sozialversicherungsschutz für regelmässig im Betrieb mitarbeitende Personen. Das können zum Beispiel Ehegatten sowie Lebenspartner sein. Geeinigt haben sich die Räte auch auf die vom Bundesrat beantragte Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Anträge für weitere ökologische Anliegen fanden praktisch kein Durchkommen. Ins Landwirtschaftsgesetz kommen weder ein Absenkpfad für Treibhausgase noch ein Ausbaupfad für mehr Tierwohl.
21.403 | Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Der Nationalrat will, dass sich der Bund an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt, obwohl dies eine kantonale Aufgabe ist. Laut Entwurf besteht für jedes Kind von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anspruch auf einen Bundesbeitrag, sofern es institutionell betreut wird, während traditionelle Familien keine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Bundesrat erachtet die Kosten für den Bund von mind. 710 Millionen Franken im ersten Jahr als «nicht finanzierbar». Trotzdem hat der Nationalrat der Vorlage mit 107 zu 79 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Nach der Solaroffensive vom September 2022 fordert der Nationalrat nun auch eine Windenergieoffensive: Nur die SVP-Fraktion bekämpfte den Erlass und forderte die Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Neu sollen nicht mehr wie heute die Standortgemeinden, sondern die Kantone für die Baubewilligungen von Windkraftprojekten zuständig sein. Damit würde den Einwohnergemeinden und der direktbetroffenen Bevölkerung die demokratische Mitsprache entzogen. Die SVP ist der Meinung, dass die lokale Bevölkerung von solch wichtigen Entscheiden nicht ausgeschlossen werden darf und lehnt als einzige Partei die Vorlage ab. Als nächstes entscheidet der Ständerat.
21.047 | Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz
Die SVP hätte beim Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien grundsätzlich Hand für einen pragmatischen Ausbau geboten. Es ist sonnenklar, dass aufgrund der Zuwanderung, des Stromfresser-Gesetzes (Verbot von Benzin-Autos und Öl-Heizungen), der Dekarbonisierung (Netto-Null-Ziel) und der Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke die inländische Stromproduktion massiv ausgebaut werden muss. Gegen den Willen der SVP beschloss der Nationalrat, eine Solarpflicht bei Neubauten und «erheblichen» Renovationen an bestehenden Gebäuden, insbesondere bei Dachsanierungen, in die Vorlage aufzunehmen. Zudem hielt er am Kernkraftausstieg fest. Unter diesen Umständen lehnte die SVP-Fraktion die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab (104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen). Sie geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat.