24.3378 | Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken
Der Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer kostet die Schweiz im laufenden Jahr über eine Milliarde Franken an Steuergeldern. SVP-Ständerätin Esther Friedli verlangt nun, dass der Schutzstatus S auf jene Ukrainerinnen und Ukrainer beschränkt wird, die aus direkt vom Krieg mit Russland betroffenen oder von Russland besetzten Gebieten stammen. Zudem soll der Schutzstatus S für alle Personen aufgehoben werden, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Der Ständerat hat die Motion mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
24.053 | PAG. Erklärung des Ständerates. Urteil des EGMR
Mit dem Urteil «Klimaseniorinnen gegen die Schweiz» hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Kompetenzen angemasst, die ihm nicht zustehen. Der Ständerat nahm eine entsprechende Erklärung mit 31 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Beide Räte stellen «besorgt fest, dass das Urteil als Ergebnis der Auslegungsmethode der Konvention als «instrument vivant» die Grenzen der dynamischen Auslegung überschreitet; dass der Gerichtshof dadurch die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung durch ein internationales Gericht überstrapaziert; und dass sich der Gerichtshof durch diese Art der Vertragsauslegung dem Vorwurf eines unzulässigen und unangemessenen gerichtlichen Aktivismus aussetzt.» Das Gericht muss die demokratischen Entscheidungsprozesse achten. Was es darüber hinaus verlange, sei bereits heute erfüllt. Um diese fremde Einmischung in unsere direkte Demokratie zukünftig zu verhindern, ist es nun an der Zeit, dass die Schweiz ihre Mitgliedschaft an der Europäischen Menschenrechtskonvention endlich kündigt und ihre Souveränität zurückgewinnt. Die SVP hat dazu Vorstösse eingereicht, die voraussichtlich in der Herbstsession zur Abstimmung kommen werden.
Die Mitte-Links-Allianz lancierte einen finanzpolitisch gefährlichen Kuhhandel. Sie forderte die Schaffung eines Sonderfonds, der am ordentlichen Bundeshaushalt vorbei mit Schulden finanziert werden sollte. Darin enthalten wären neben rund 10 Milliarden Franken für die Armee auch 5 Milliarden Franken für den Wiederaufbau der Ukraine gewesen. Mitte-Links hat mit diesem Antrag bewusst einen Präzedenzfall zur Umgehung der Schuldenbremse in Kauf genommen, der weitere zukünftige Umgehungen der Schuldenbremse legitimiert hätte. Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat lehnte den Mitte-Links-Kuhhandel deutlich mit 28 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist die Motion erledigt.
23.4241 | Korrektur der Praxisänderung in Bezug auf Asylgesuche von Afghaninnen
Der Nationalrat verzichtete erneut auf klare Massnahmen zur Verhinderung von Asylmissbrauch. Gregor Rutz (SVP/ZH) verlangte, dass der Bundesrat seine Asylpraxis für afghanische Frauen ändert. Massgebend für die Gewährung von Asyl für afghanische Frauen soll nicht die Staatsbürgerschaft sein, sondern das letzte Land in denen diese Frauen ihren Wohnsitz hatten. Die heutige Regelung öffnet dem Sozialmissbrauch Tür und Tor, indem afghanische Frauen, die ausserhalb Afghanistans in sicheren Drittstaaten leben, in der Schweiz Asyl erhalten und anschliessend ihre Familienangehörigen via Familiennachzug in die Schweiz holen können. SVP und FDP unterlagen knapp mit 92 zu 91 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
Der Nationalrat missachtet den klaren Volkswillen vom 9. Februar 2014. Während die Verfassung ausdrücklich vorsieht, die Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten zu begrenzen, hat die grosse Kammer mit 104 zu 86 Stimmen beschlossen, die Bedingungen für den Familiennachzug weiter zu lockern und auf teilweise pflegebedürftige Angehörige von eingebürgerten Ausländern auszuweiten. Sogar der Bundesrat räumte ein, dass die Auswirkungen der Reform nicht beziffert werden können. SVP-Vertreter haben bereits angekündigt, das Referendum gegen die Vorlage zu prüfen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
24.031 | Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028
In den Jahren 2025 bis 2028 sollen alleine auf Bundesebene mehr als 29 Milliarden Franken an Steuergeldern für Bildung und Forschung ausgegeben werden. Im Nationalrat scheiterte die SVP am Widerstand der anderen Parteien, die Ausgaben auf dem Stand der Periode 2021 bis 2024 zu plafonieren. Im Gegenteil: Die anderen Parteien erhöhten sogar die Ausgaben um weitere 152 Millionen Franken. Einziger Trost: Dank der SVP sollen die Studiengebühren für ausländische Studierende an der ETH Zürich und der EPFL Lausanne erhöht werden. Ausländische Studierende tragen heute nur ca. 3% der Studienkosten – der Rest wird von den Schweizer Steuerzahlern getragen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.