Vernehmlassung

07.419 Parlamentarische Initiative. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik.

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für eine Verfassungsänderung betreffend Familienpolitik ab. Das angebliche Ziel einer Förderung der Familie wird mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 115a in…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für eine Verfassungsänderung betreffend Familienpolitik ab. Das angebliche Ziel einer Förderung der Familie wird mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 115a in keiner Art und Weise erreicht. Teilweise muss sogar eher das Gegenteil, nämlich die Abwertung der Eigenverantwortung und die Auflösung der Familie befürchtet werden.

Es scheint Einigkeit darüber zu herrschen, dass die elementare Kernzelle einer stabilen und funktionierenden Gesellschaft die Familie darstellt. Ebenso klar scheint der Konsens, dass es die Familien zu schützen gilt, dass die Belastungen – insbesondere finanzieller Art – heute aber oft so gross sind, dass Familien in materielle Not geraten oder junge Paare sich gegen die Gründung einer Familie entscheiden. Wenn der Bund, seine Experten der Familienpolitik oder die politische Linke dies beklagen, ist das nicht mehr als das Vergiessen von Krokodilstränen. Es sind gerade die stetig ansteigenden Steuern, Gebühren und Abgaben, welche insbesondere den Mittelstand und die Familien belasten.

Die Antwort darauf kann und darf aber nicht lauten, dass man die Umverteilungsmaschinerie erst recht ankurbelt, die politische Verantwortung und Entscheidungsbasis von den Kantonen und Gemeinden auf Bundesebene verschiebt und die wichtigen Leistungen der Familien wie Erziehung und Sozialisierung der Kinder dem Staat überträgt.

Bei der Analyse des Entwurfs und des erläuternden Berichtes ist festzustellen, dass es nicht wirklich um die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit geht, sondern bestenfalls um die Vereinbarkeit der „Produktion“ von Kindern und der Erwerbstätigkeit. Es wird durchwegs davon ausgegangen, dass die Belastung der Familie bzw. der Eltern in der Betreuung und Erziehung der Kinder liegt und dass eben diese belastenden Tätigkeiten durch den Staat oder Dritte übernommen werden müssen, indem das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung mit zusätzlichen Massnahmen auf Bundesebene ausgedehnt sowie Steuerabzüge ausschliesslich für (kostenverursachende) Fremdbetreuung eingeführt werden. Beides lehnt die SVP ebenfalls ab.

Mit all diesen Pseudomassnahmen der Familienförderung wird zudem ein perfider weil subtiler Druck auf Paare ausgeübt, dass beide erwerbstätig sein und damit mehr Steuersubstrat generieren müssen. Nur dann kommen sie nämlich in den vollen Genuss staatlicher Unterstützung.

Da wir nicht feststellen können, dass die Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer familienpolitischen Aufgaben überfordert sind oder gar versagen, fordern wir den Bundesrat auf, keine Massnahmen und Eingriffe in diesem Bereich vorzunehmen und auf die hier präsentierte, fehlgeleitete Verfassungsänderung vollumfänglich zu verzichten. Auch in diesem Bereich sind die Schweizerischen Grundprinzipien von Föderalismus und Subsidiarität zu achten.

Aus den genannten Gründen lehnt die SVP diese Vorlage einer verfassungsmässigen Verankerung staatlicher Familienpolitik klar ab. Massnahmen zur Entlastung von Familien dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Erziehungs- und Betreuungsarbeit gegen Bezahlung an Dritte abgegeben wird, oder ob beide Elternteile erwerbstätig sind.

 
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