Die SVP lehnt eine quasi-automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration entschieden ab. Sie wäre vor dem Hintergrund zunehmender Segregationstendenzen gerade bei der zweiten und dritten…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt eine quasi-automatische Einbürgerung der dritten Ausländergeneration entschieden ab. Sie wäre vor dem Hintergrund zunehmender Segregationstendenzen gerade bei der zweiten und dritten Ausländergeneration ein falsches Zeichen. Mit der Doppelzählung der Wohnsitzdauer zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr profitieren Kandidaten bereits heute von einer ausreichenden Einbürgerungs-Erleichterung. Entscheidend für den Bürgerrechtserwerb muss die tatsächliche Integration bleiben. Diese abzuklären gelingt den Kantonen resp. Gemeinden aufgrund der Bürgernähe in jedem Fall besser als einer Verwaltungsbehörde des Bundes.
Die SVP lehnt die Forderung nach einer erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration klar ab. Nachdem eine ähnliche Vorlage in der Volksabstimmung 2004 gescheitert war, kommt diese Wiederauflage einer unangemessenen Zwängerei gleich. Dass die Einbürgerung nun nicht mehr automatisch, sondern aufgrund einer willentlichen Erklärung der Eltern oder der betroffenen Personen selbst erfolgen soll, macht in der Sache keinen Unterschied. Das Bürgerrecht wird ohne weitere Bedingungen abgegeben, die Integration unbesehen vermutet. Dies, obwohl sich heute zunehmend Segregationstendenzen gerade bei der zweiten und auch dritten Ausländergeneration beobachten lassen. An etlichen Orten ist die Herausbildung eigentlicher Parallelgesellschaften festzustellen. Vor allem in städtischen Regionen fallen mehr und mehr junge Angehörige jener scheinbar gut integrierten Ausländergruppen durch organisierte Bandenkriminalität, Diebstähle, Sachbeschädigungen und regelmässig auch durch schwere Gewaltdelikte auf; die Polizei- und Gefängnisstatistiken sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache. In einer solchen Situation die Einbürgerungskriterien noch mehr zu erleichtern, wäre widersinnig. Die Tatsache einer Geburt in der Schweiz lässt bedauerlicherweise nicht automatisch auf eine gute Integration schliessen. Die SVP lehnt deshalb diese schrittweise Entwicklung in Richtung des „ius soli“ ab, welches den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort verknüpft.
Das Schweizer Bürgerrecht ist etwas Besonderes, weil mit ihm weltweit einzigartige politische Rechte zugesprochen werden. Wie in keinem anderen Land können Schweizerinnen und Schweizer – nebst der Wahl der Politiker und Behörden – auf allen Ebenen über Sachvorlagen abstimmen sowie Initiativen und Referenden ergreifen. Der Souverän – und damit das Volk – hat in der Schweiz das letzte Wort. Das Volk bildet zusammen mit dem Parlament die Legislative. Deshalb ist es wichtig, dass dieses einmalige Bürgerrecht nicht verschleudert und missbraucht wird. Es ist somit zentral, dass für die Erteilung des Bürgerrechts strenge Voraussetzungen in Geltung bleiben und vor allem angewandt werden. Die hier vorgeschlagene erleichterte Einbürgerung widerspricht diesem Grundsatz fundamental. Mit der geltenden Doppelzählung der Wohnsitzdauer zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr wird die Einbürgerung für den in der Schweiz wohnhaften Gesuchsteller bereits ausreichend erleichtert.
Im Übrigen führt jede Ausdehnung der erleichterten Einbürgerung auf Kosten der ordentlichen Einbürgerung zum Verlust demokratischer Kontrolle. Die das Verfahren der erleichterten Einbürgerungen hauptsächlich durchführende Instanz ist eine vom Volk nicht gewählte Verwaltungsbehörde. Die Gemeinde – diejenige Instanz, welche aufgrund der Bürgernähe und der Kenntnis der Kandidaten die Integration am seriösesten abklären kann – soll praktisch ausgeschaltet werden. Bei der ordentlichen Einbürgerung dagegen besteht der wichtigste Verfahrensabschnitt in einem fundierten Abklärungs- und Entscheidverfahren auf Gemeindeebene. Der heutige Einbürgerungs-Föderalismus ist nicht ein Problem, sondern ein grosser Vorteil. Er hat mit dazu beigetragen, dass Einbürgerungen nicht einfach von oben herab verordnet werden konnten. Wer tatsächlich integriert ist, wird auch nach dem heutigen System eingebürgert. Entscheidend hierfür muss aber weiterhin die tatsächliche Integration sein. Daran soll sich nichts ändern.
Sollte die Kommission eine solche Vorlage verabschieden, wird sie die SVP bekämpfen.