Die SVP unterstützt die Vorentwürfe 2 und 3 zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.503 und unterstreicht die systemische Relevanz der Abschaffung der Stempelsteuer, um den Finanzplatz Schweiz zu stärken und Arbeitsplätze in einer zunehmend raueren Wirtschaftslage zu schaffen.
Die SVP begrüsst, dass nach der Annahme der STAF-Abstimmung die Abschaffung der Stempelsteuer endlich umgesetzt wird. Die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer in der Höhe von gesamthaft 2 Milliarden CHF hat zwei positive Wirkungen. Zum einen können die Finanzinstitute von der indirekten Finanzspritze profitieren und die im Kontext der Coronakrise wohl mittel- bis langfristig negativ beeinträchtigte Realwirtschaft in Zukunft unterstützen. Zum anderen stellt die Abschaffung der Stempelsteuer eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes dar, welche auch im Zuge von der sich abzeichnenden Einführung der OECD-/G20-Steuerprojekts unter Druck gerät.
Die beiden Vorentwürfe unterscheiden sich in der Art der Wertschriften (inländisch und ausländischer Herkunft) und ihres Grössenverhältnisses, da ausländische Wertschriften in ihrer Summe eine sechsfach höhere Stempelabgabe für den Bund generieren als inländische. Im Lichte der Reform der Verrechnungssteuer, welche die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen vorsieht und die sich abzeichnenden massiven Einbussen der Steuereinträge in Folge der Coronakrise, muss die Aufhebung der Stempelsteuer für inländische Wertschriften priorisiert werden.
In einer zweiten Phase soll die Abschaffung der Stempelsteuer für ausländische Wertschriften (Vorentwurf 3) und die Versicherungsindustrie umgesetzt werden, um den international ausgerichteten Schweizer Finanzplatz zu stärken.
Die Vorschläge der Kommissionsminderheiten, auf die Abschaffung der Stempelsteuer nicht einzutreten, beziehungsweise neue Steuern einzuführen, welche die Ausfälle der Bundeseinnahmen kompensieren, sind im Sinne eines schlankeren Staates abzulehnen. Zudem ist im Zuge der verbesserten Rahmenbedingungen für die Finanzindustrie längerfristig sowieso mit höheren Steuereinkünften zu rechnen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die anstehende Reform der Verrechnungssteuer in einem engen Zusammenhang mit der Stempelsteuer steht. Dies, weil bei einem Handwechsel einer Wertschrift in erster Linie eine Stempelsteuer und zusätzlich bei der Dividendenauszahlung die Verrechnungssteuer (35%) anfällt. Andere Länder wie Luxembourg oder Irland kennen keine Verrechnungssteuer, wobei die Schweiz als Finanzplatz einen Wettbewerbsnachteil erleidet. Konsequenterweise müssen beide wesensverwandten Abgaben, die Stempelsteuer und Verrechnungssteuer, abgeschafft werden, um einen langfristig positiven Einfluss auf die Schweizer Wirtschaft zu erzielen.