Gemäss aktueller Praxis sind Fleischzubereitungen (z.B. gewürztes Fleisch) in Kapitel 16 des Zolltarifs eingereiht und werden daher mit einem niedrigeren Zollansatz belastet als ungewürztes Fleisch aus dem Kapitel 2.
Gemäss aktueller Praxis sind Fleischzubereitungen (z.B. gewürztes Fleisch) in Kapitel 16 des Zolltarifs eingereiht und werden daher mit einem niedrigeren Zollansatz belastet als ungewürztes Fleisch aus dem Kapitel 2. Die Importe von Fleischzubereitungen unterliegen zudem keiner Mengenbegrenzung und haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Import von günstigem gewürztem Fleisch stellt die inländischen Fleischproduzenten und –verarbeiter zunehmend vor Probleme. Zudem torpediert der Import von grossen Mengen von gewürztem Fleisch das Schweizer Tierschutzniveau. Aus diesem Anlass reichte die SVP-Fraktion am 18. März 2010 die parlamentarische Initiative 10.426 „Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch“ ein, mit dem Ziel, dieses „Zollschlupfloch“ zu schliessen und Fleischzubereitungen neu ebenfalls in Kapitel 2 des Zolltarifs einzureihen. Den nun vorliegenden Vorschlag zur Umsetzung unserer Initiative unterstützen wir vollumfänglich.
Die Neueinreihung von Würzfleischimporten in Kapitel 2 des Zolltarifs ist aus Sicht der SVP aus folgenden Gründen angezeigt:
Negative Effekte auf die Schlachtvieh- und Fleischmärkte
Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr rund 400-500 t gewürztes Kalbfleisch importiert werden. Diese Importmenge dürfte durch die Aufhebung der Euro-Mindestgrenze in nächster Zeit eher noch zu-, denn abnehmen. Gemessen an der durch die Branchenorganisation der Fleischwirtschaft Proviande jährlich freigegebenen Importmenge von rund 350 t bedeutet dies, dass bereits heute über die Hälfte der Importmenge an Kalbfleisch über Würzfleisch und damit zu einem stark reduzierten Zolltarif importiert wird. Da der Markt für Kälberpreise in der Schweiz äusserst preissensitiv ist, erstaunt es somit nicht, dass sich der Import von grossen Mengen an gewürztem Kalbfleisch negativ auf den Kälbermarkt auswirkt. Neben den Schlachtviehproduzenten sind aber auch die nachgelagerten schlachtenden und verarbeitenden Betriebe negativ von den Würzfleischimporten betroffen. Die SVP möchte überdies festhalten, dass sich der Import von Würzfleisch, nicht auf den Import von Kalb- und Rindfleisch beschränkt, wie dies der erläuternde Bericht vermuten lassen könnte. So ist der Import von gewürztem Schweinefleisch angesichts der seit Sommer 2014 anhaltenden Tiefpreisphase für Schweine aus unserer Sicht nicht minder heikel.
Fraglicher Import von hellem Kalbfleisch
Die Schweizer Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Kälber permanenten Zugang zu Heu, Mais oder anderem geeignetem Futter haben müssen. Durch diese Fütterung wird das Kalbfleisch rötlicher. Die Schweizer Produzenten sind deshalb bestrebt, rosa und rötliches Fleisch auf dem Markt zu etablieren, da für zu helles Kalbfleisch Abzüge von bis zu 2 Franken pro Kilogramm fällig werden. Diese Bestrebungen der Branche werden jedoch durch den günstigen Import von hellem Kalbfleisch aus dem Ausland unterlaufen.
Aushebelung der Schweizer Marktordnung
Die Proviande legt mit ihren Branchenpartnern gemeinsam im Konsens die jährlichen Importmengen zur bedarfsgerechten Versorgung des Fleischmarktes fest. Durch den Import von grossen Mengen an Fleischzubereitungen verliert diese Regelung an Bedeutung und die Schweizer Marktordnung wird ausgehebelt. Zudem verlieren die von der Branche jeweils mit finanzieller Unterstützung des Bundes durchgeführten saisonalen Marktentlastungsmassnahmen an Wirkung, weil trotz Marktentlastungsmassnahmen Würzfleisch importiert wird.
Die parlamentarische Initiative 10.426 ist seit März 2010 hängig. Die SVP fordert nun eine rasche Schliessung des „Zollschlupflochs“ für Würzfleisch über eine Neueinreihung des Würzfleisches in Zollkapitel 2. Die übrigen in der Vernehmlassungsvorlage erwähnten Varianten zur Beseitigung der Probleme sind aus unserer Sicht nicht zielführend.