Die SVP kann dem Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zustimmen. Die vorgeschlagenen Anpassungen entsprechen den Forderungen, der von den zuständigen Kommissionen angenommenen parlamentarischen Initiative. Die Änderungen schaffen mehr Rechtssicherheit und zwar einerseits im Bewilligungsverfahren bei möglichen Projekten, welche die Objekte von nationaler Bedeutung zum Gegenstand haben. Andererseits wird mit dem Einbezug der Kantone im Bereich der gleich- oder höherwertigen Interessen bei den Inventaren der Föderalismus gestärkt.
Schliesslich wird mit der neu beantragten Ergänzung von Art. 7 Abs. 3 NHG die
bereits bestehende Praxis der verfahrensrechtlichen Stellenwerte der Gutachten der
Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gesetzlich verankert, was die Rechtsicherheit ebenfalls verbessern wird.