Die SVP lehnt die Einführung einer Adoptionsentschädigung auf Bundesebene aus föderalistischen Erwägungen ab. Familienpolitik ist eine der Kernkompetenzen der Kantone. Diese haben denn auch bereits heute die Kompetenz, Adoptionsentschädigungen einzuführen. Einige Kantone machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Andere Kantone hingegen sehen dafür keine Notwendigkeit. Von Seiten des Bundes besteht daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Hinzu kommt, dass es sich bei den Änderungen um einen ungerechtfertigten Leistungsausbau handelt. Eine Adoption ist ein eigenverantwortlicher Entscheid. Wer diesen Entscheid trifft, muss selber dafür besorgt sein, dass er die Adoption in finanzieller und betreuerischer Hinsicht bewältigen kann.
Aus den angeführten Gründen unterstützt die SVP die Kommissionsminderheit auf Nichteintreten und lehnt diese Gesetzesänderung ab.