Vernehmlassung

15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Die SVP Schweiz anerkennt, dass der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt des Kindes ein besonderer Härtefall darstellt und dieser besondere – wenn auch überaus seltene – Fall geregelt werden muss. Aus diesem Grund unterstützt die SVP den Entwurf gemäss dem Antrag der «Minderheit Schläpfer», welcher hinterbliebenen Vätern die notwendige Unterstützung bietet, ohne dabei einen Sozialausbau vorzunehmen. Dem Anliegen der Pa.Iv. wird mit dem Entwurf gemäss dem Antrag der «Minderheit Schläpfer» vollumfänglich entsprochen.

Die besondere Situation, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, ist heute nicht im Gesetz geregelt. Mit dem Tod eines Elternteils entstehen zwar sozialversicherungsrechtliche Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen. Auch gibt es arbeitsrechtliche Vorgaben, die eine Kurzbefreiung von der Arbeit ermöglichen sowie gegebenenfalls eine Lohnfortzahlung für eine beschränkte Dauer. Gleichzeitig erlischt mit dem Tod eines Elternteils dessen Anspruch auf Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub. Die Konsequenzen dieser Regelung werden besonders deutlich, wenn die Mutter stirbt. In diesem Fall entfällt der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub und dem hinterbliebenen Vater steht lediglich der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zu, sofern er diesen Urlaub zum Zeitpunkt des Todes noch nicht bezogen hat. Zwar gibt es in der Schweiz wenige Todesfälle eines Elternteiles kurz nach der Geburt, allerdings ist auch aus Sicht der SVP angesichts der ausgesprochenen Härte dieser Situation Handlungsbedarf angezeigt. Die SVP möchte die betroffenen Mütter und Väter  besser schützen und in dieser schwierigen Zeit auch finanziell besser absichern, jedoch ohne dabei einem unkontrollierten Sozialausbau Tür und Tor zu öffnen.

Die SVP anerkennt, dass es sich in einem solchen Fall um einen ausgesprochenen Härtefall handelt und den Hinterbliebenen genügend finanzielle Sicherheit und Zeit eingeräumt werden muss, um die familiären Angelegenheiten entsprechend zu regeln. Die Vorlage gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit sieht jedoch vor, dass ein hinterbliebener Vater im Falle des Todes der Mutter innerhalb der ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen Urlaub im Umfang von 14 Wochen hat (analog dem Mutterschaftsurlaub). Im Todesfall des Vaters innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes, soll die hinterbliebene Mutter zwei Wochen zusätzlichen Urlaub (entspricht einem Übertrag des Vaterschaftsurlaubs) zu ihrem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub erhalten. Aus Sicht der SVP stellt dies einen klaren Sozialausbau dar. Sie unterstützt deshalb den «Minderheitsantrag Schläpfer», welcher den hinterbliebenen Vätern unter Berücksichtigung derselben Kriterien wie der Mehrheitsentwurf im Falle des Todes der Mutter einen zusätzlichen Urlaub im Umfang von 14 Wochen gewähren will, allerdings soll dieser Anspruch nicht mit dem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub kumuliert werden. Dem hinterbliebenen Vater wird mit einem 14-wöchigen Urlaub die notwendige Unterstützung ermöglicht, ohne dabei einen Leistungsausbau gegenüber der geltenden Regelung vorzunehmen. Aus diesem Grund ist auch eine Verlängerung des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs im Falle des Todes des Vaters um zwei zusätzliche Wochen abzulehnen, sollten die bestehenden 14 Wochen des Mutterschaftsurlaubs genügend Zeit und Unterstützung für die hinterbliebene Mutter bieten.

Aus diesem Grund unterstützt die SVP den «Minderheitsantrag Schläpfer» zur Vorlage. Den Entwurf der Kommissionsmehrheit, wonach der Mutterschaftsurlaub den hinterbliebenen Vätern zusätzlich und somit kumulativ zum bestehenden Vaterschaftsurlaub und im Falle einer hinterbliebenen Mutter der Vaterschaftsurlaub zusätzlich und somit ebenfalls kumulativ zum bereits bestehenden Mutterschaftsurlaub gutgeschrieben werden soll, was nichts anderes als einen erheblichen Sozialausbau darstellt, lehnt die SVP ab.

 
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