Die SVP begrüsst die geplante Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, auch wenn die daraus zu erwartenden Kosteneinsparungen sehr gering ausfallen dürften. Aus unserer Sicht sollte Art. 62 KVG aber so formuliert werden, dass es in jedem Kalenderjahr möglich ist, die Franchise zu erhöhen. Ziel und Zweck der Pa.Iv. 15.468 ist es ja, das opportunistische vorübergehende Senken der Franchise zu erschweren, um absehbare Gesundheitskosten auf die Gemeinschaft abzuwälzen. Der Erhöhung der Franchise, und damit der Übernahme von mehr Eigenverantwortung, sollten jedoch keine Hindernisse in den Weg gestellt werden.