Die SVP unterstützt die Angleichung der Regeln für den Familiennachzug von schutzbedürftigen Personen an jene der vorläufig Aufgenommenen. Damit soll insbesondere auch der Bundesrat angehalten werden, anstelle der gruppenweisen Asylgewährung (Resettlement) künftig auf die vorübergehende Schutzgewährung zurückzugreifen. Diese entspricht im Gegensatz zur Neuansiedlung dem humanitären Grundgedanken, solange wie notwendig Schutz zu gewähren, letztlich aber eine Rückkehr in die Heimat anzustreben.
Rückkehr soll im Zentrum stehen
Mit der 1999 in Kraft getreten Totalrevision des Asylgesetzes wurde mit der vorübergehenden Schutzgewährung ein neuer asylrechtlicher Status geschaffen. Dabei steht im Gegensatz zur klassischen Asylgewährung nicht die dauernde Übersiedlung in die Schweiz im Vordergrund, sondern die Rückkehr in das Heimatland, sobald es die Situation vor Ort zulässt. Daher eignet sich dieser Status speziell für grössere Gruppen von Personen, die ihre Heimat aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage, bspw. wegen kriegerischen Handlungen, vorübergehend verlassen müssen. Im Gegensatz dazu steht beim klassischen Flüchtlingsbegriff die dauernde individuelle Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion usw. im Vordergrund.
Familiennachzug richtigerweise erst verzögert gewähren
Allerdings hat der Bundesrat seit dessen Einführung noch nie auf das Instrument der Schutzgewährung zurückgegriffen. Stattdessen ist die Zahl an vorläufig Aufgenommenen stetig angestiegen, weil viele Asylsuchende die Kriterien für die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, eine Wegweisung zurzeit aber nicht möglich ist. Ein Grund dafür mag sein, dass die Regeln für den Familiennachzug bei der Schutzgewährung an jenen der Asylgewährung orientiert sind. Personen mit Schutzgewährung wären daher berechtigt, ihre Angehörigen unmittelbar nachzuziehen. Dies widerspricht jedoch dem eigentlichen Ziel der Rückkehr. Folgerichtig ist daher – wie von der Pa.Iv. und dem Umsetzungsentwurf der SPK vorgeschlagen – die Anknüpfung an die Regeln der vorläufigen Aufnahme. Erst wenn ein Aufenthalt in der Schweiz mehr als drei Jahre dauert und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, auf die der Schutzgewährte mit seinem Verhalten einen Einfluss hat, soll der Nachzug von Familienangehörigen erlaubt werden.
Schutzgewährung anstelle von Resettlement
Die SVP bekämpft die Vorgehensweise des Bundesrates im Bereich der gruppenweisen Gewährung von Asyl grundsätzlich. Im Rahmen des sogenannten Resettlements beteiligt sich der Bundesrat an Neuansiedlungsprojekten. In den vergangenen Jahren fokussierte er sich dabei besonders auf Schutzbedürftige aus Syrien und den Nachbarländern. Anstatt diesen Menschen im Rahmen einer vorübergehenden Schutzgewährung zu helfen, will sie der Bundesrat permanent in der Schweiz ansiedeln. Viele dieser Menschen werden ihr Leben lang auf staatliche Unterstützung angewiesen sein und dem Steuerzahler dadurch hohe Kosten aufbürden. Wird nun der Status der Schutzbedürftigen im Bereich des Familiennachzugs neu geregelt, fordert die SVP die SPK auf, den Bundesrat anzuhalten, solche Programme künftig unter dem Status der Schutzgewährung laufen zu lassen. Dies selbstredend immer unter der Voraussetzung, dass eine Hilfe vor Ort nicht effizienter wäre. Namentlich die Fortführung des Konzepts für die kommenden Jahre fokussiert sich erneut schwergewichtig auf das syrische Konfliktgebiet, also einen Fall, der besser für den Status der Schutzgewährung als das Asyl für Gruppen geeignet wäre.
Beschäftigung und Ausbildung an Rückkehr orientieren
Ausbildungs- und oder Beschäftigungsprogramme im Rahmen der Schutzgewährung sollen sich an der Situation im Herkunftsland orientieren. Es sollen jene Kompetenzen und Berufsgattungen im Vordergrund stehen, die nach einer Beruhigung der Situation vor Ort dringend benötigt werden, um das Ziel der Rückkehr weiter zu unterstreichen. Eine Integration der Schutzgewährten in der Schweiz ist nicht anzustreben, um die Rückkehrfokussierung nicht zu hintertreiben.