Die SVP Schweiz hat Zweifel, dass die Anliegen der von ihr befürworteten Parlamentarische Initiative 16.411 in der vorgelegten Form ausreichend erfüllt werden. Sie ist der Ansicht, dass die schützenswerten Daten der Versicherten dem BAG nur aggregiert zuzuführen sind. Der Verwendungszweck von Individualdaten ist dafür ausreichend zu präzisieren. Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird eine künftige Datenstrategie prägen und kann schon in dieser Gesetzesanpassung Berücksichtigung finden.
Die SVP Schweiz hat die Parlamentarische Initiative 16.411 befürwortet. Wie viele andere Unterstützer dieser Pa.Iv. hat die SVP aber Zweifel, ob die hier ausgearbeitete Vorlage den Sinn und Zweck der Pa.Iv. zu erfüllen vermag.
Bei der SVP ist der Rat (M05) des Expertenberichts nicht ungehört verhallt, dass nämlich der Kampf gegen das Kostenwachstum sich auch gegen Leerläufe in der Datenerfassung richten muss. Die mit der Pa.Iv. 16.411 beabsichtigte Zügelung des Datenhungers des BAG wird so aber nicht gelingen. Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen muss eingedämmt werden. Doch dies reicht nicht als Rechtfertigungsgrund dafür, die schützenswerten Daten der Versicherten in nicht aggregierter Form dem BAG zukommen zu lassen, wie es Art. 21 lit. a erlauben würde.
Begrüssenswert ist, dass die möglichen Verwendungszwecke für Individualdaten nun gesetzlich aufgeführt sind. Diese Einschränkung muss aber noch klarer formuliert werden, indem der Verwendungszweck auf die «Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen gemäss Art. 32 Abs. 2» beschränkt würde.
Ein denkbares Vorgehen wäre, zuerst das auf höherer Ebene ansetzende Postulat 18.4102 der ständerätlichen SGK umzusetzen. Es fordert eine Datenstrategie nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Nach Etablierung dieses Grundsatzes kann dem konkreten Ansinnen der Pa.Iv. besser Rechnung getragen werden.