Aus Sicht der SVP ist es längst überfällig, dass die Behörden elektronische Datenträger auswerten können, um die Identität von asylsuchenden Personen festzustellen bzw. deren Angaben zu verifizieren. Die SVP begrüsst daher die Vorlage, verlangt jedoch, dass auch der zwangsweise Einzug von Mobiltelefonen, Laptops sowie dergleichen ausdrücklich ermöglicht wird. Lediglich die Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden zu erweitern, ist nach Auffassung der SVP unzureichend.
Wer in der Schweiz um Asyl sucht und somit das Gastrecht und die Fürsorge unseres Staates in Anspruch nehmen möchte, muss zur Klärung des Sachverhalts Eingriffe in die Privatsphäre in Kauf nehmen. Dazu soll auch gehören, dass die Schweizer Behörden im Rahmen des Verfahrens das Mobiltelefon und andere elektronische Datenträger untersuchen können. Die derzeitige Rechtslage hinkt der Praxis hoffnungslos hinterher. Denn viele Asylsuchende verfügen offiziell zwar über keine Ausweispapiere, jedoch sehr wohl über Mobiltelefone, die aber gemäss geltendem Recht nicht untersucht werden dürfen. In diesem Sinne begrüsst die SVP ausdrücklich, dass die Untersuchung elektronischer Datenträger mit der Umsetzung der Pa.Iv. Rutz nun endlich ermöglicht werden soll.
Nicht nachvollziehbar ist für die SVP jedoch, dass die Untersuchung elektronischer Datenträger lediglich im Sinne einer Mitwirkungspflicht verankert wird. Asylbewerber können sich so immer noch weigern, den Behörden ein Mobiltelefon oder ein Notebook auszuhändigen. Hier ist unbedingt die Möglichkeit zu schaffen, dass die Behörden das Recht erhalten, Asylbewerbern elektronische Datenträger auch gegen den Willen abzunehmen, und zwar unmittelbar nach deren Eintreffen bei den Behörden oder deren Aufgreifung. Die Pa.Iv. Rutz spricht ja konkret von «Sicherstellungskompetenzen». Es darf nicht sein, dass allfällige Missbrauchsversuche unseres Asylsystems aufgrund zu nachlässiger Gesetzgebung im Dunkeln bleiben können.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.