Die SVP unterstützt die Anliegen aus der Parlamentarischen Initiative von GLP-Nationalrat Jürg Grossen. Die Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im geltenden Sozialversicherungsrecht muss klarer definiert werden. Damit werden Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und auch traditionelle Branchen wie die Hotellerie oder das Gesundheitswesen entlastet. Selbständigerwerbende erhalten bessere Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit.
Der von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgearbeitete Vorentwurf wird von der SVP grundsätzlich unterstützt. Die SVP wird auf die Vorlage eintreten. Bei der Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmern soll künftig der Willen der Betroffenen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Wirtschaftsstandort Schweiz und auch der Arbeitsmarkt für Selbstständigerwerbende wird damit gestärkt. Bei der Berücksichtigung des Parteiwillens gibt es jedoch eine entscheidende Differenz.
Im 1. Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) beantragt die SVP unter Artikel 12, Absatz 3 mit der Minderheit Silberschmidt die in der Pa. Iv. Grossen vorgesehene Formulierung zur Berücksichtigung allfälliger Parteivereinbarungen. Die Mehrheit der SGK-N hat diesen Passus abgeschwächt, indem sie neu von «schriftlichen Parteivereinbarungen» spricht, die nur berücksichtigt werden, «wenn der Status nicht klar bestimmt werden kann». Diese Formulierung lehnt die SVP ab. Die Parteivereinbarungen müssen in jedem Fall berücksichtigt werden, nur so können Selbstständigerwerbende in Zukunft freier arbeiten. Sollte der Mehrheitsantrag der SGK-N angenommen werden, wird die SVP die Vorlage ablehnen.
Des Weiteren unterstützt die SVP den von der Mehrheit der SGK-N vorgeschlagenen Vorentwurf. Die Minderheiten Weichelt (Artikel 12 Absatz 4 ATSG) und Meyer (Artikel 14 Absatz 4bis AHVG) lehnt die SVP ab. Der Bundesrat soll regeln, wie die unternehmerische Unterordnung zu erfolgen hat, das unternehmerische Risiko bewertet wird und die Anforderungen der Parteivereinbarungen auszugestalten sind. Zudem soll der Bundesrat regeln können, wie die Vertragspartner von Selbstständigerwerbenden auf freiwilliger Basis Sozialversicherungsbeiträge leisten können. Dies soll insbesondere durch die Meldung der Selbständigerwerbenden an die Ausgleichskasse oder die durch die Übernahme einer Zahlstelle möglich sein. Somit bleibt die soziale Absicherung der Selbständigerwerbenden bei einer höheren Flexibilität des Anstellungsverhältnisses gewährleistet.