Aus Sicht der SVP ist jeweils der Mehrheit zu folgen. Somit ist auf die Vorlage einzutreten, das Beschwerderecht bei einer Geschossfläche im Umfang von – mindestens – bis zu 400m2 aufzuheben und schlussendlich die weiteren, durch die Minderheiten geforderten Einschränkungen, abzulehnen.
Die Vorlage sieht vor, dass das Verbandsbeschwerderecht nach Artikel 12 ff. Natur- und Heimatschutzgesetz gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400m2 innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr bestehen soll. In Fällen, in denen solche Vorhaben in besonders sensiblen Gebieten geplant sind, soll das Beschwerderecht jedoch nicht aufgehoben werden. Konkret geht es dabei um Vorhaben in geschützten Ortskernen, in unmittelbarer Nähe von geschichtlichen Stätten oder von Kulturdenkmälern. Aber auch bei Vorhaben, die innerhalb von nationalen, regionalen oder lokalen Biotopen bzw. innerhalb von Gewässerräumen geplant sind, soll das Beschwerderecht bestehen bleiben. Bei Projekten, die ausserhalb der Bauzone geplant sind, soll generell keine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts erfolgen.