Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG)

Der Bundesrat will mit einem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedin-gungen in der Pflege (BGAP) in zehn Bereichen neue Regulierungen erlas-sen. Ausserdem sollen die Sozialpartner zur Verhandlung von Gesamtar-beitsverträgen (GAV) verpflichtet werden. Letzteres lehnt die SVP ent-schieden ab wie sie auch einzelne der neuen Regulierungen ablehnt. So verteuert das Eingreifen des Bundesrates in Details von Arbeitsverträgen und der Zwang zu Gesamtarbeitsverträgen das Gesundheitswesen und verstärkt den Fachkräftemangel. Einer praxisbezogenen Ausbildung zum Pflegeexperten und der Entlastung der Ärzte durch eine neue Aufgabentei-lung stimmt die SVP hingegen zu.

Eine bundesrätliche Kompetenz zum direkten Eingreifen in die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte lehnt die SVP klar ab. Das Festlegen der Umkleidezeit, der Mindestdauer und Entlöhnung von Pausen oder die Ankündigung von Dienstplänen ist «Mikromanagement» und sicher nicht Aufgabe des Bundesrates. Die Ausgestal-tung der Arbeitsbedingungen obliegt den Geschäftsleitungen, die sich nach dem geltenden Recht zu richten haben. Auch die Unterstellung der «Verleiher» von Pflegefachkräften unter das BGAP lehnt die SVP ab.

Die Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) lehnt die SVP ebenfalls ab. Es liegt im Interesse der Arbeitgeber der Gesundheitsbranche, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, damit die Pflegefachkräfte optimale Leistun-gen erbringen können. Zudem sind die Arbeitgeber auf gut ausgebildete und moti-vierte Arbeitnehmer angewiesen, weshalb ein natürlicher Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen besteht.

Bei der Schaffung des neuen Berufs des Pflegeexperten APN ist für die SVP klar, dass das duale Bildungssystem der Schweiz nicht nur berücksichtigt, sondern vielmehr gestärkt werden soll. Hier ist deshalb der Variante 1 den Vorzug zu ge-ben, wonach neben Hochschulen und Universitäten auch andere Abschlüsse der höheren Berufsbildung zur Ausübung des Berufs des Pflegeexperten befähigen sol-len. Gerade die Höhere Berufsbildung eignet sich bestens dazu, Wieder- und Quer-einsteigern attraktive Perspektiven in den Gesundheitsberufen zu bieten. Die gänz-liche Akademisierung des Berufs des Pflegeexperten würde den Fachkräftemangel verstärken.

Die Möglichkeiten zur eigenständigen Abrechnung der erbrachten Leistungen von Pflegeexperten lehnt die SVP entschieden ab, da dies zu einer weiteren Mengen-ausweitung führen wird.

 
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