Die Vorlage sieht eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes vor, mit der es ermöglicht werden soll, dass bei einem Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent, die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und Gebäude sowie eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich ist. Zudem sollen bei der Erweiterung bestehender Wohnungen neu zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können, sofern die vorbestehende Hauptnutzfläche nicht um mehr als 30 Prozent überschritten wird.
Die SVP stimmt der Vernehmlassungsvorlage im Grundsatz zu und unterstützt jeweils die Mehrheit.
Die SVP unterstützte bereits die zugrundeliegende Pa. Iv. Candinas und wir stellen nun fest, dass die Vorlage ein verfassungskonformes, praktikables Zweitwohnungsgesetz zulässt, welches insbesondere den Besitzstand «altrechtlicher» Gebäude praxistauglich schützt. Es ist wichtig und richtig, die Werterhaltung der Bausubstanz – insbesondere in den stark betroffenen Berggebieten – zu unterstützen.
Weiter stellt insbesondere die Möglichkeit bei Abbruch einer Liegenschaft beim Wiederaufbau zusätzliche Wohnungen zu schaffen eine bedeutende Verbesserung der Grundstücksnutzung dar, welche wir sehr begrüssen.