Mit dem vorliegenden Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird die Grundlage für den gegenseitigen Austausch der Daten von gesperrten Spielern von Geldspielen geschaffen, die einen Sperrgrund nach dem jeweiligen für sie anwendbaren nationalen Recht feststellen. Das Abkommen verpflichtet in der Folge, die Sperrdaten mit den Veranstaltern von Geldspielen in Liechtenstein resp. der Schweiz auszutauschen und somit die Spielsperren des anderen Landes anzuwenden. Die technische Umsetzung wird ihnen freigelassen.
Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Sie dient der Stärkung des Schutzes der Spieler vor exzessivem Geldspiel (sog. Spielsucht) und somit der Umsetzung von Art. 106 BV.
2012 haben rund 87% der Stimmbürger einem neuen Verfassungsartikel über Geldspiele zugestimmt. Die Stimmbevölkerung wollte damit «durch Gesetzgebung und Aufsichtsmassnahmen einen angemessenen Schutz» sicherstellen (vgl. Art. 106 BV). Wie der erläuternde Bericht ausführt, ist dies zwischen Liechtenstein (5 Spielbanken) und der Schweiz, d. h. in der Ostschweiz, nur bedingt möglich. Gesperrte Spieler spielen jeweils in den Spielbanken auf der anderen Seite weiter. Je nach Standort beträgt die Reisezeit zwischen den Casinos 15 bis 30 Minuten. Die SVP anerkennt den Handlungsbedarf und begrüsst insbesondere den Umstand, dass das Abkommen die technische und organisatorische Ausgestaltung den Spielbanken überlässt. Somit hat «das vorliegende Abkommen […] keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund oder die Kantone».