Aufgrund eines möglichen ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU muss die Schweiz Fragen bezüglich der bilateralen Migration klären. Um insbesondere den rechtlichen Status von Bürgern beider Länder, welche jeweils im anderen Land leben und arbeiten, während der vorgeschlagenen Übergangsfrist zu sichern, unterstützt die SVP die Stossrichtung des bilateralen Abkommens. Die SVP lehnt jedoch die Personenfreizügigkeit mit der EU sowie zukünftig auch mit dem Vereinigten Königreich prinzipiell ab. Deshalb muss nach Ablauf der Übergangsfrist, die Drittstaatenregelung mit Grossbritannien unverzüglich eingeführt werden, und die Möglichkeit einer Verlängerung des vorliegenden Abkommens ausgeschlossen werden.
Die vorliegende Vorlage ist Teil der „Mind the Gap“-Strategie, welche sicherstellen soll, dass nach dem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreich aus der EU, eine möglichst friktionslose Änderung des Status der jeweiligen Bürger, weg von der Personenfreizügigkeit und hin zur Drittstaatenregelung, eingeführt wird. Da 34’500 Schweizer im Vereinigten Königreich leben und gleichzeitig 43’000 britischer Staatsangehörigen in der Schweiz wohnhaft sind, ist die unmittelbare Klärung ihres Migrationsstatus wichtig. Während einer Übergangsphase zwischen dem ungeregelten Austritt bis am 31. Dezember 2020 wird gegenseitig eine abgespeckte Version einer Drittstaatenkontingentierung eingeführt.
Die gegenseitig eingeführte Art der Drittstaatkontingentierung erlaubt es, Bürger des Vereinigten Königreichs, ohne Prüfung der Anforderung an die Qualifikation der Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich und ohne Einbezug der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz, in die Schweiz einzuwandern. Allerdings sind die bürokratischen Hürden für die Einwanderung verglichen mit der Personenfreizügigkeit höher. So muss der Schweizerische Arbeitgeber zum Beispiel marktübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen beim Kanton darlegen, um die Arbeitsbewilligung zu erhalten.
Der Bundesrat hat bereits die jährliche Höchstgrenze für eine Kontingentierung festgelegt, und erlaubt 3’500 Bürger des Vereinigten Königreichs im Falle eines «No-Deals», in die Schweiz einzuwandern um zu arbeiten. Damit steuert im konkreten Fall die Schweiz die Zuwanderung gemäss Art. 121a der Bundesverfassung eigenständig. Während der Anwendungszeit des vorliegenden Abkommens werden jedoch, wie im Fall der Personenfreizügigkeit, nicht nur hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz einwandern, sondern auch Unqualifizierte, welche zusätzlichen Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt ausüben. Die weitreichenden negativen Folgen der Personenfreizügigkeit überwiegen in einer Güterabwägung, deshalb lehnt die SVP die Personenfreizügigkeit kategorisch ab.
Das Abkommen ist zwar grundsätzlich bis am 31. Dezember 2020 befristet, aber kann durch eine Entscheidung des Gemischten Ausschusses und des Bundesrates verlängert werden (Art. 13 Abs. 2). Diese Verlängerungsmöglichkeit ist in der Vorlage zu streichen, da das Parlament ausgehebelt wird und die vom Abkommen betroffenen Personengruppe genug Vorlaufzeit haben, sich auf die Einführung der Drittstaatkontingentierung ab dem 01. Januar 2021 vorzubereiten. Die Besorgnis, dass das Vereinigte Königreich möglicherweise kein funktionierendes Migrationssystem vor dem 31. Dezember 2020 einführen kann, ist eine unilaterale Angelegenheit des Vereinigten Königreichs und darf nicht Anlass sein, die Schweiz in ihrer eigenständigen Migrationspolitik zu beeinträchtigen.
Aus den obenerwähnten Gründen unterstützen wir grundsätzlich die Vorlage, lehnen die Verlängerungsmöglichkeit des Abkommens aber ab.