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Sozialwerke
Vernehmlassung

Änderung berufliche Vorsorge

Die SVP Schweiz ist mit den Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge einverstanden. Der Zinsrahmen für die Festlegung des technischen Zinssatzes und der Grenzwert für Risikodeckungs-Vorsorgeeinrichtungsbeiträge müssen angepasst werden. Nachvollziehbar sind auch die Änderungsvorhaben im BVV 3. Unnötig ist im BVV2 die Änderung im Sinne der Motion 15.3905, deren Anliegen gesetzlich bereits möglich ist.

Bei der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) ist die SVP Schweiz mit dem neuen Zinsrahmen von 1,0 bis 4,5 Prozent für die Festlegung des technischen Zinssatzes einverstanden.

Bei der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV) befürwortet die SVP die schon bei der Altersreform 2020 angestrebte Senkung des Grenzwerts für Vorsorgeeinrichtungsbeiträge für die Risikodeckung von 6 auf 4 Prozent.

Die SVP sieht deshalb keinen Anpassungsbedarf im Sinne der Mo. 15.3905, weil Vorsorgeeinrichtungen schon heute in Infrastrukturanlagen investieren können. Bei der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) ist die SVP Schweiz mit den neuen Artikeln 2a und 3a einverstanden.

 
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