Die SVP hat sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes (FinTech), mit Antwort vom 8. Mai 2017, umfangreich eingegeben: Im Grundsatz war die SVP mit der Zielsetzung des Vernehmlassungsentwurfs zur Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung einverstanden. Der vorliegende Verordnungsentwurf vollzieht nun, was mittlerweile auf Gesetzesstufe bereits umfangreich festgelegt wurde und auch, was ohnehin in Aussicht gestellt wurde, weshalb die SVP an dieser Stelle auf eine detaillierte Stellungnahme verzichtet.
Hauptsächlich wird mit der Verordnungsanpassung geregelt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Unternehmen (regelmässig sog. FinTech-Unternehmen), gestützt auf Art. 1b BankG, gewerbsmässig Publikumseinlagen bis max. CHF 100 Mio. entgegennehmen dürfen.
Mit Blick auf die Vernehmlassungsantwort vom Mai 2017 muss weiterhin ausdrücklich kritisiert werden, dass mit vorliegenden Ausführungsbestimmungen die Regulierungsdichte für FinTech-Unternehmen weiter ausgebaut, statt abgebaut wird. Die neue, an bankenspezifische Anforderungen gebundene Bewilligungskategorie lässt stark befürchten, dass mehr Verwirrung, statt Innovation, begünstigt wird.