Vernehmlassung

Änderung der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung (Eigenmittelanforderungen Banken – Rekalibrierung TBTF und Kategorisierung)

Am 22. Dezember 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die Anhörung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) eröffnet. Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Anpassung der Schweizer TBTF-Regulierung am 21. Oktober 2015 verabschiedet und kommuniziert. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird Schweiz zu einem der Länder mit den strengsten Kapitalanforderungen gehören, welches im Bereich der „Total-Loss Absorbing Capacity (TLAC) noch deutlich über den internationalen Standard des Financial Stability Boards (FSB) hinausgeht. 

Am 22. Dezember 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die Anhörung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) eröffnet. Wir danken Ihnen bestens für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Anpassung der Schweizer TBTF-Regulierung am 21. Oktober 2015 verabschiedet und kommuniziert. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird Schweiz zu einem der Länder mit den strengsten Kapitalanforderungen gehören, welches im Bereich der „Total-Loss Absorbing Capacity (TLAC) noch deutlich über den internationalen Standard des Financial Stability Boards (FSB) hinausgeht. 

Die SVP findet es problematisch und nicht nachvollziehbar, dass die nun vorliegenden Detailbestimmungen der ERV und der BankV eine Anzahl von wesentlich verschärften Anforderungen enthalten, die über die vom Bundesrat im Oktober 2015 verabschiedeten Eckwerte hinausgehen. Dies umso mehr, als dass das heutige Regulierungsmodell im Dezember 2014 analysiert und insgesamt als positiv beurteilt worden ist. 

Die Verordnungen müssen aus Sicht der SVP dahingehend überarbeitet werden, dass diese sich konsequent an den internationalen Vorgaben orientieren, jedoch nicht im Sinne eines „Swiss Finish“ darüber hinausgehen. Dies betrifft beispielsweise die Anforderungen an Bail-in-Instrumente, die aufgrund einer abweichenden Definition (Art. 126a ERV) mit der FSB TLAC-Regulierung nicht kompatibel ist und damit die ungehinderte Mittelaufnahme der Schweizer Banken im globalen Wettbewerb negativ beeinflussen würde.

Weiter lehnen wir diejenigen Änderungsvorschläge, die zu einer Ausweitung des Ermessungsspielraums der FINMA führen, ab. Stattdessen sind die ursprünglichen Formulierungen beizubehalten. 

Die SVP weist an dieser Stelle erneut darauf hin, dass insbesondere die Umsetzung der organisatorischen TBTF-Vorgaben von entscheidender Bedeutung für die Volkswirtschaft ist. Die SVP fordert den Bundesrat auf, insbesondere hier auf eine rasche und vollständige Umsetzung zu achten. Im Gegenzug sollte auf übertriebene Regulierungen und administrative Auflagen, welche den Handlungsspielraum der Banken einschränkt, verzichtet werden.

 

 
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