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Energie
Vernehmlassung

Änderung der Energieverordnung: Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Erhöhung entschieden ab. Wenn trotz unserer Ablehnung daran festgehalten wird, so ist diese zumindest auf ein Jahr zu befristen.

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Erhöhung entschieden ab. Wenn trotz unserer Ablehnung daran festgehalten wird, so ist diese zumindest auf ein Jahr zu befristen.

Die SVP stellt zudem einmal mehr mit Befremden fest, dass das zuständige Bundesamt wie auch das verantwortliche Departement sich nicht an die vorgesehenen üblichen Fristen bei den Vernehmlassungsverfahren halten. Fristen, welche notabene im Gesetz klar geregelt und vom Parlament aktuell sogar noch präzisiert und verschärft werden – insbesondere weil der Bundesrat und die Departemente sich in der Vergangenheit regelmässig darüber hinweggesetzt haben.

Die Einhaltung der für den demokratischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess zentralen Verfahrensgrundsätze, zu denen ein korrektes Vernehmlassungsverfahren gehört, ist aus unserer Sicht zwingend. Im vorliegenden Fall gibt es zudem keinen stichhaltigen Grund für eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist.

 
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