Die SVP Schweiz lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen ab. Erstens ist eine Erweiterung über den Anwendungsbereich des Limited Qualified Investor Funds (L-QIF) hinaus abzulehnen. Zweitens muss die Verwahrpflicht der Depotbank auf «bankeable assets» beschränkt bleiben. Drittens muss die Aufbewahrung des Fondsvermögens ausländischer kollektiven Kapitalanlagen explizit vom Geltungsbereich ausgenommen bleiben. Somit wird ein drohender überbordender Swiss Finish verhindert.
Die SVP Schweiz unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung eine L-QIF Gesetzgebung, welche die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes und dessen Innovationskraft stärken soll. Mit dem aktuellen Entwurf der Kollektivanlagenverordnung (E-KKV) bestehen aber wichtige Vorbehalte in der Umsetzung, welche korrigiert werden müssen.