Vernehmlassung

Änderung der KVV und der KLV: Kostensenkende Massnahmen, Vergütung im Einzelfall und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit

Wir weisen die Änderung der KVV und KLV in dieser Form zurück und fordern das BAG dazu auf, mit den Branchenvertretern zusammen eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der vorliegende Entwurf führt keine Schätzung zu möglichen Kostenersparnissen auf. Weiter will das BAG mit diesem Entwurf Kostenersparnisse auf Kosten des Patientenwohles durchsetzen. Der vorliegende Entwurf delegiert unter anderem Aufgaben vom BAG an die Krankenversicherer, was dazu führt, dass der administrative Mehraufwand der Versicherer steigt und eine intransparente Ungleichbehandlung von Patienten nach sich zieht, bei welcher die Patienten je nach Versicherer anders behandelt würden. Der Fokus auf ein «Billigstprinzip» verhindert zudem den Zugang zu den besten Therapien und der alleinige Fokus auf ökonomische Aspekte schadet nicht nur den heimischen Pharmaherstellern, sondern spielt direkt mit der Gesundheit der Patienten. Mit den Ausführungen zu den Einzelfallvergütungen will das BAG weiter die eigene Nachlässigkeit bei der Zulassung von Präparaten auf der Spezialitätenliste dadurch kaschieren, dass einfach mehr Ausnahmefälle geschaffen werden.

Zusätzlich fordert die SVP eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) unter Beachtung der aktuellen Versorgungslage sowie den Aspekten der Versorgungssicherheit. In die RFA sind die Wirkungen der Kostendämpfungspakete 1a, 1b und 2 des Bundesrates mit einzubeziehen. Weitere Massnahmen sind bis zum Vorliegen entsprechender Ergebnisse zu sistieren, bzw. es dürfen keine kontraproduktiven Fakten geschaffen werden.

 

Generika und Biosimilars leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Dämpfung der Gesundheitskosten. Das entsprechende Sparpotential ist aber bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir unterstützen deshalb sämtliche Massnahmen, die zur Substitution von patentabgelaufenen, teureren Originalpräparaten beitragen, insbesondere die Einführung einer preisunabhängigen Vertriebsmarge, welche die heutigen Fehlanreize in Verschreibung und Abgabe korrigiert. Der massiven Ausdehnung der Preisabstandsregelungen stehen wir sehr kritisch gegenüber, weil sie die Anreize zur Lancierung neuer Generika mindert bzw. deren Rückzug aus dem Markt aufgrund fehlender oder massiv reduzierter Rentabilität provoziert.

 

Zu den Einzelnen Themengebieten:

 

Länderkorb

Grundsätzlich begrüssen wir den Preisvergleich mit einer ausgewählten Liste von ähnlichen Ländern zur Festsetzung von Preisen (Länderkorb). Aus dem Entwurf geht nicht hervor, ob die verglichenen Preise «Schaufensterpreise» sind oder die effektiven Verkaufspreise zu den Konditionen wie sie z.B. Krankenversicherer in diesen Ländern beziehen können. Hier fordern wir eine Präzisierung, dass nur mit dem effektiven Verkaufspreis verglichen werden darf. Wir plädieren für die Beibehaltung des bisherigen Länderkorbes (anstelle des Wechsels von Norwegen auf Finnland) aus Gründen der Kontinuität und Stabilität. Die Berechenbarkeit der Marktbedingungen muss auch für die produzierende Industrie gegeben sein.

 

Differenzierter Selbstbehalt

Wir lehnen die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehaltes (KVV Art. 71 Abs. 1 Bst; Art 38a KLV) ab. Sie schränkt die Wahlfreiheit übermässig ein. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Patienten nicht rechtzeitig über Kostenfolgen informiert werden. Es fehlt ein Mechanismus, der eine Informationspflicht vor Behandlungsbeginn über die Kostenfolge festschreibt. Weiter lehnt die SVP es entschieden ab, dass nur vom BAG vorgegebene Wirkstoffe diesem differenzierten Selbstbehalt unterstehen. Diese Einschränkung behindert Ärzte bei der Verschreibung der – für den jeweiligen Patienten – besten Behandlung.

 

Kostengünstigkeitsprinzip

Die Einführung eines Kostengünstigkeitsprinzips (KVV Art. 65bis Abs. 5) gemäss Entwurf lehnen wir ab. Der aktuelle Entwurf führt zu einem Billigstprinzip bei Präparaten. Es geht zu Lasten der Gesundheit der Patienten, zu Lasten der Patientensicherheit, zu Lasten der Versorgungssicherheit und der Marktattraktivität des Standortes Schweiz generell, wenn nur noch die billigsten Präparate vergütet werden aber nicht mehr die wirksamsten. Wir fordern eine ausgewogene Beurteilung der Kosten und Nutzen, um eine effiziente und gleichzeitig preiswerte Behandlung zu ermöglichen und nicht nur auf die Kosten als alleinigen Faktor zu schauen.

 

Patentschutz

Die Streichung des Patentschutzes aus dem Entwurf (KVV Art. 65 Abs. 4; KLV Art. 30a Abs. 1 lit. Bbis) ist gefährlich und gefährdet nicht nur den gesetzlich festgeschriebenen Schutz geistigen Eigentums, sondern gefährdet zudem noch den Pharmastandort Schweiz. Das BAG geht mit diesem Vorschlag das Risiko ein, dass Pharmaunternehmen aus mangelndem Patentschutz den Produktionsstandort Schweiz verlassen oder den Schweizer Markt nicht mehr vollständig beliefern werden.

 

Weiterentwicklung von Präparaten

Weiter gefährdet das BAG bewusst die technische Innovation indem gleichartige Wirkstoffe derselben Vertriebsmarge unterstehen sollen (KVV Art. 67 Abs. 5; KLV Art. 38 Abs. 3bis). Gleichzeitig soll es im Ermessen des BAG liegen, ob Weiterentwicklungen eine Innovation darstellen (KVV Art. 65bis Abs. 6), was bedeutet, dass sich Pharmahersteller aus der Weiterentwicklungsforschung zurückziehen könnten, weil das finanzielle Risiko zu hoch wird, wenn das BAG einen weiterentwickelten Wirkstoff nicht als Innovation einstuft. Wir würden hier begrüssen, wenn das BAG den quadripartiten Vorschlag von curafutura, FMH/APA, pharmaSuisse, H+ mit festgelegten Gewinnmarchen für Weiterentwicklungen umsetzen würde.

 

Einzelfallvergütung

Die vorgeschlagene Einzelfallvergütung ist eine kosmetische Massnahme ohne wirklichen Nutzen. Neu zugelassene Medikamente sollen vermehrt über Ausnahmeartikel vergütet werden, wobei der Preis vom Krankenversicherer ausgehandelt wird (KVV Art. 71 a-d). Der Bund schiebt damit seine Verantwortung an die Versicherer ab. Bereits heute gibt es jährlich um die 30’000 Anträge auf Einzelfallvergütungen, eine Zahl, welche durch die vorgeschlagene Massnahme stark ansteigen dürfte. Das Problem des Zugangs zu innovativen Medikamenten darf nicht über Ausnahmeklauseln geschehen, sondern muss in einem klar definierten rechtlichen Rahmen geschehen. Das Problem ist vor allem deshalb so akut, weil das BAG immer weniger Gesuche, um Präparate auf die Spezialitätenliste aufzunehmen, in der in Art. 31b KLV vorgesehenen Zeit bearbeiten kann und Patienten deshalb länger auf innovative Medikamente warten müssen. Wir fordern daher, dass das BAG die Vorschläge von curafutura und Interpharma in diesem Bereich prüft und im Idealfall kombiniert. Curafutura fordert, dass neue Präparate gleichzeitig zur Marktzulassung bei Swissmedic und beim BAG für die Aufnahme auf die Spezialitätenliste angemeldet werden können. Interpharma fordert, dass bei der Anmeldung für die Spezialitätenliste und nach erfolgter Zulassung durch Swissmedic, neue Präparate direkt an die Patienten ausgegeben werden können, wobei das finanzielle Risiko in diesem Fall bei den Herstellern liegt, in dem die Hersteller nach erfolgter Preisfestlegung durch das BAG die Differenz zurückzahlen müssen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden