Vernehmlassung

Änderung der Liquiditätsverordnung

Die SVP unterstützt grundsätzlich das Anliegen, systemrelevante Banken in Belastungssituationen mittels zusätzlicher Liquidität zu stärken, damit sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Die SVP lehnt jedoch die aktuelle Verordnungsänderung ab und fordert diverse Überarbeitungen und Klarstellungen. Dabei sind die Nutzungskonditio-nen von «High Quality Assets» und der Liquiditätspuffer im Detail aus-zuführen. Gleichzeitig gilt es den Handlungsspielraum der FINMA klar zu umschreiben. Die Frist für die Umsetzung der Massnahmen muss in Absprache mit den betroffenen Banken abgesprochen werden und er-scheint im aktuellen Kontext als zu kurzfristig.

Es ist unbestritten, dass auch im Kontext der Finanzkrise von 2007 bis 2009 den Liquiditätsanforderungen für systemisch relevante Finanzinstitute grosse Aufmerksamkeit zu schenken ist und allfällig notwendige Reformen des regulatorischen Umfelds umgesetzt werden müssen. Die betroffenen Institute befinden sich jedoch in einem permanenten Spannungsfeld. Zum einen führen die Umsetzungen von Änderungen der Liquiditätsverordnung zu erhöhten Liquiditätsanforderungen, welche dazu dienen eine allfällige Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Zum anderen schränken diese Regulierungen den Gebrauch der finanziellen Mittel für den normalen Geschäftsbetrieb, welcher dazu dient eine Rentabilität der Geschäftstätigkeiten zu sichern, stark ein. Da die neuen Regulierungen insbesondere die UBS und Credit Suisse als «global systematically important banks» (G-SIBs) betreffen, wie die Verwaltung selbst ausführt (erläuternder Bericht, S. 11), müssen unverhältnismässige Wettbewerbsverzerrungen, welche zu Lasten der beiden Grossbanken gehen, vermieden werden.

Aktuell fehlen beispielsweise klare Regeln in Bezug auf die Nutzung von «High Quality Liquid Assets» (HQLA), um den Liquiditätsbedarf zu decken. Dies ist in der Verordnung klar zu regeln. Gleiches gilt für die Regulierung der Nutzung von Liquiditätspuffer, deren Benutzung klaren Kriterien folgen sollte und detaillierter auszuführen sind.

Zudem scheint die FINMA «ex post» einen Blankoscheck zu erhalten, wie die Liquiditätssituation bei einer «systemically important bank (SIB) zu interpretieren ist. Vergeblich werden aussagekräftige Indikatoren diesbezüglich in der Verordnung gesucht. Die FINMA kann auch Indikatoren in ihre Bewertungen einfliessen lassen, welche nicht mittels der vorliegenden Verordnung abgedeckt werden. Ein solcher Ermessensspielraum ist aus Sicht der Gewaltentrennung abzulehnen.

Das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2022 muss mit Rücksprache der relevanten Institute möglicherweise bis um ein Jahr verschoben werden. In diesem Bereich gilt es für die betroffenen Institute genügend Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung des Dispositivs zu erlauben.

Aus all diesen Gründen lehnt die SVP die Liquiditätsverordnung in der vorliegenden Form ab.

 
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