Die SVP stimmt den Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung zu. Die Verordnung präzisiert Vorschriften im Pelzhandel und -verkauf, die bisher oftmals nur sehr schwer eingehalten werden konnten. Die Änderungen werden für einen unmissverständlicheren Verkauf und Handel mit Pelzen sorgen.
Art. 2a
Die SVP unterstützt die klare Deklarierung von Echtpelzen. Die Unterscheidung zwischen Echtpelzen und Kunstpelzen ist für Laien oftmals nicht möglich. Damit wird ein «über den Tisch ziehen» der Kunden beim Kauf von Pelzen in der Schweiz verhindert.
Art. 4 Abs. 4
Für die SVP ist die Möglichkeit der Beschriftung von Pelzen mit «Herkunft unbekannt» ein zentrales Element dieser Verordnungsänderung. Denn die bisherige Regelung verunmöglichte den Verkäufern oftmals eine gesetzeskonforme Beschriftung der Pelze, da deren Herkunft (vor allem bei Importen) nach bestem Wissen und Gewissen nicht sicher eruiert werden konnte.
Mit der Bezeichnung «Herkunft unbekannt» signalisiert der Verkäufer Ehrlichkeit und überlässt die Entscheidung für das Produkt dem Käufer.