Die SVP steht den Änderungen der Tierseuchenverordnung ablehnend gegenüber. Zum einen zeigt die Verordnung nur die Bekämpfung der «Moderhinke» bei den Schafen auf, nicht aber bei den wildlebenden Tieren. Es fehlt ein gesamtheitliches Konzept.
Deshalb darf es nicht sein, dass die Schafhalter sich an den Kosten beteiligen müssen. Sie werden mit der relativ teuren Behandlung ganzer Herden schon genug belastet. Ausserdem muss der Tierhalter bereits bei der Beprobung mithelfen. Mit den möglichen Sperren und weiteren zusätzlichen Massnahmen, werden die Tierhalter bereits massiv belastet.
Störend ist auch, dass der Bund die Tierverluste, die durch behördliche Massnahmen entstehen, nicht entschädigen will. Solche Tierverluste sind zu entschädigen.
Streichung von Tierseuchen und Fischkrankheiten
Die SVP ist mit der Streichung aller aufgeführten Tierseuchen und Fischkrankheiten aus der Tierseuchenverordnung einverstanden. Die SVP geht aber davon aus, dass beim Wegfall derart vieler Seuchen und Krankheiten aus der Verordnung auch Kapazitäten beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen frei werden. Deshalb sollten auf Bundesstufe keine Mehrkosten (CHF 280’000.00) für das Bekämpfungsprogramm gegen die «Moderhinke» entstehen. Die SVP fordert hier eine interne Kompensation.
Art. 51 Abs 2bis
Wir beantragen im Weiteren, Art. 51 Abs. 2bis wie bisher zu belassen (keine Ergänzung).
Der Absatz 2bis verlangt neu, dass eine kantonale Bewilligung zur künstlichen Besamung nur für den betreffenden Kanton gilt. Diese Regelung ist so nicht in die Verordnung zu übernehmen. Denn die Ausbildung zum «Laienbesamer» oder zum Profi ist schweizweit geregelt. Wenn nun ein Landwirt oder ein Besamungstechniker das Pech hat, an der Kantonsgrenze zu wohnen, darf er seine Kundschaft grenzüberschreitend nicht mehr bedienen oder er ist gezwungen, in jedem Kanton eine Bewilligung zu lösen. Ein administrativer Leerlauf sondergleichen, der einzig und allein die kantonalen Veterinärämter beschäftigt und Kosten generiert.