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Vernehmlassung

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) — Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV 2)

Die SVP anerkennt das Bedürfnis von Unternehmen auf eine einwandfrei funktionierende Netz- sowie Informationsstruktur und stimmt insbesondere deshalb der Vorlage zu.

Mit der Vorlage soll die Bewilligungspflicht für Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT Branche) für Nacht- oder Sonntagsarbeit wegfallen. Diese Sonderbestimmung findet jedoch nur Anwendung, wenn die Arbeitstätigkeit für die Behebung von Störungen oder für die Wartung der Netz- oder Informatikstruktur notwendig ist. Bisher werden jährlich hunderte von Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit ausgestellt.

Erfreulicherweise begünstigt die Vorlage einerseits die administrative Entlastung von Unternehmen und der Verwaltung. Anderseits wird die Sicherheit einer reibungslosen Betriebstätigkeit von Unternehmen erhöht. Dies ist aus der Sicht der SVP zu befürworten.

 
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