Vernehmlassung

Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S)

Die vorliegende Vorlage erlaubt es, mittels einer Einführung einer Pauschale die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen abzugelten. Dies hat eine Verringerung des administrativen Aufwandes zur Folge. Gleichzeitig wird die Lenkungswirkung von FABI («Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur») auf die Autofahrer verkleinert. Deshalb unterstützt die SVP die Vorlage.

Mit dem Inkrafttreten der Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) müssen Inhaber von Geschäftsfahrzeugen seit dem 1. Januar 2016 den Arbeitsweg mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen versteuern. Gleichzeitig ist der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg beim Bund auf 3000 Franken begrenzt, wobei dieser Abzug auf Kantonsebene unterschiedlich gehandhabt wird. Die Erfassung der privaten Benutzung von Geschäftsfahrzeugen ist heute mit substantiellem Aufwand verbunden, da ein konsequentes Führen eines Fahrtenkontrollheftes verlangt wird. Deshalb verlangte die von beiden Räten angenommene Motion 17.3631, die Einführung einer pauschalen Abgeltung für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke. Des Weiteren schloss die Motion ein Fahrkostenabzug aus.

Die monatliche Pauschale, welche seit der Einführung von FABI auf 0.8% des Fahrzeugkaufpreises veranschlagt wurde, wird für die Umsetzung der vorliegenden Vorlage auf 0.9% erhöht. Damit ist das Ziel der Vorlage erreicht und es werden sämtliche Arbeitswegkosten über die Pauschale abgegolten.

Die Herleitung der Erhöhung der Pauschale um 0.1% wurde logisch begründet. Falls Geschäftsfahrzeuginhaber diese Pauschale ablehnen, können sie sich entscheiden, wie bisher, die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung abzurechnen, sofern sie ein Fahrtenkontrollheft führen. Deshalb entsteht kein Zwang zur Benutzung zur Pauschale, was zu begrüssen ist, da beispielsweise bei einem hohen Aussendienstanteil Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges mit einer Pauschale schlechter gestellt wären, als mit der Abrechnung der effektiv absolvierten Fahrten.

Da Geschäftsfahrzeuginhaber mit einer Pauschale nun unabhängig der gefahrenen Kilometer konstant gleich viel bezahlen, geht die Lenkungswirkung bezüglich FABI verloren, wobei gleichzeitig die Autofahrer weniger bevormundet werden.

Aus den obenerwähnten Gründen unterstützen wir die Vorlage.

 
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