Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)

Die SVP lehnt die Erweiterung der AHV-Beitragspflicht ab dem ersten Franken ab. Eine Ausdehnung des Sozialstaates in diesem kleinen Bereich ist unnötig und verursacht vor allem mehr Bürokratie. Ein günstigerer Verzugszinsenlauf für Gewinne aus Unternehmensliquidationen ist hingegen begrüssenswert. Er minimiert die Risiken für Selbstständigerwerbende.

Beträge von unter 2300 Schweizer Franken unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht. Aus Sicht der SVP soll dies auch beibehalten werden. Eine Erweiterung der Beitragspflicht ab dem ersten Franken für Chöre, Elektronische Medien und Printmedien sowie Grafikateliers und Museen lehnt sie ab. Für die SVP ist eine Erweiterung des Sozialstaates nicht hinnehmbar. Die individuelle und unternehmerische Freiheit ist in diesem Fall klar höher zu gewichten.

Gewinne, die aus der Unternehmensliquidation resultieren, werden vollständig als Einkommen angerechnet und sind AHV-Beitragspflichtig. Diese Liquidationsgewinne werden häufig erst ein paar Jahre nach der Auflösung des Unternehmens erzielt, weshalb erhebliche Verzugszinsen anfallen können. Neu soll deshalb der Verzugszinsenlauf erst mit der definitiven Beitragsverfügung und 30 Tage nach Rechnungsstellung beginnen. Die SVP stimmt dieser Änderung zu. Somit wird ein unnötiges finanzielles Risiko für Selbständigerwerbende beseitigt.

 
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