Die SVP steht den Verordnungsänderungen kritisch gegenüber. Es ist zu befürchten, dass die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen unabhängig vom Prüfungserfolg manche Personen, die eigentlich nur die Kurse im Rahmen einer berufsorientierten Weiterbildung besuchen wollten, dazu verleiten wird, die Prüfung zu absolvieren. Dies mit dem einzigen Zweck, Unterstützungsbeiträge zu erhalten, ohne aber überhaupt die Absicht zu haben, die Prüfung zu bestehen. Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen vermögen diesen falschen Anreiz nicht auszuräumen.
Dadurch, dass Repetenten von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen die Beiträge bis zur Erreichung des Maximalbeitrages bezahlt werden, wird sogar noch ein zusätzlicher Fehlanreiz geschaffen. Zumindest in finanzieller Hinsicht sollten die Prüflinge dazu motiviert werden, die Prüfung auf Anhieb zu bestehen. Dass die öffentliche Hand bei einem Prüfungsmisserfolg gleich zweimal zur Kasse gebeten werden soll, erscheint stossend.
Ebenfalls nicht zufriedenstellend geregelt ist die Finanzierung der Informationsplattform. Aus unserer Sicht wären diesbezüglich auch die Kursanbieter in die Pflicht zu nehmen. Auch wäre zu überlegen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, wenn die Kursanbieter gewisse Qualitätskriterien erfüllen müssen, um auf die Meldelisten zu kommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auf diese Liste unseriöse Anbieter kommen, deren Ziel nicht eine solide Prüfungsvorbereitung, sondern nur das Eintreiben von Kursgebühren ist.
Zuletzt weisen wir darauf hin, dass die Frist für die Erstattung der Kursbeiträge mit 5 Jahren definitiv zu lang angesetzt ist. Es besteht kein Grund für eine solch grosszügig bemessene Zeitspanne. Eine Frist von sechs Monaten nach Prüfungsabsolvierung reicht unserer Einschätzung nach vollkommen aus. Dies wäre auch der finanziellen Planungssicherheit der finanzierenden Stellen dienlicher.