Die SVP begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zur Einführung einer Melde- bzw. Bewilligungspflicht für ausländische Dienstleistungserbringer im Garten- und Landschaftsbau ab dem ersten Einsatztag.
Die SVP begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zur Einführung einer Melde- bzw. Bewilligungspflicht für ausländische Dienstleistungserbringer im Garten- und Landschaftsbau ab dem ersten Einsatztag. Dies hilft Missbräuche in diesen Branchen, aber auch im Baugewerbe, das heute oft die Meldepflicht über einen meldefreien Gartenbaubetrieb umgeht, zu verhindern. Wir gehen aber davon aus, dass im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung Art. 121a BV die Verordnungen nun rasch grundsätzlich überarbeitet werden und die Meldepflicht für Dienstleistungserbringer aller Branchen ab dem ersten Arbeitstag eingeführt wird.
Darüber hinaus muss einmal mehr festgehalten werden, dass es überaus stossend ist, ohne Not eine Anhörungsfrist von unter einem Monat anzusetzen.