Die SVP Schweiz unterstützt das Anliegen, den Zugang zu Medizinalcannabis zum Wohl der Patientinnen und Patienten zu erleichtern und im Zuge dessen die wissenschaftlichen Evidenznachweise zu verbessern.
Die SVP Schweiz befürwortet, wie schon in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 24. Oktober 2018, die erleichterte Abgabe von Medizinalcannabis, wenn der Beitrag zum Patientenwohl grösser ist als die gesundheitsschädliche Wirkung. Deshalb begrüsst sie es, dass diese sinnvolle Massnahme von den Studien über den Freizeitkonsum entkoppelt wurde.
Präzisierend dazu stellen wir den Antrag, bezüglich der Darreichungsform von Cannabis die Cannabis flos und das Rauchen von Cannabis explizit auszunehmen. Die geringen therapeutischen Vorteile dieser Darreichungsform stehen in keinem Verhältnis zum grossen Missbrauchspotenzial von Cannabis flos. Wir danken für die Berücksichtigung unseres Antrages.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Betäubungs-, Heil-, und Landwirtschaftsrecht sowie im Krankenversicherungsgesetz kann sich die SVP Schweiz einverstanden erklären. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, unsere Haltung zu absehbaren künftigen Entwicklungen zum Ausdruck zu bringen. Bevor eine Vergütung von zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln über die OKP überhaupt erwogen wird, muss für das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel ausreichend wissenschaftliche Evidenz vorliegen. Und die Vergütung darf ausschliesslich nur für jene Indikationen gelten, be denen die Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist.