Die Vernehmlassungsvorlage will, dass Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich verpflichtet werden, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung oder der Landesverweisung notwendig ist. Kommen die betroffenen Personen dieser Verpflichtung nicht nach, sollen die für den Vollzug zuständigen Behörden diese Personen gegen ihren Willen einem Covid-19-Test zuführen.
Die SVP stimmt der vorliegenden Anpassung des AIG und somit einer genügenden gesetzliche Grundlage zur Durchführung von zwangsweisen Covid-19-Tests im Ausländer- und Asylbereich zu.
Es scheint ein Trend zu sein, dass sich ausreisepflichtige Personen weigern, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, um damit den Vollzug ihrer Wegweisung in den Heimat- oder Herkunftsstaat bzw. in den zuständigen Dublin-Staat zu verhindern. Im laufenden Jahr waren alleine bei den ausreisepflichtigen Personen in den Bundesasylzentren 50 Fälle zu verzeichnen, in denen Covid-19-Tests verweigert wurden. Hinzu kommen weitere Fälle von Testverweigerungen durch ausreisepflichtige Personen, die in den Kantonen untergebracht sind.
Dass die vorgeschlagene Massnahme im AIG verankert werden soll, da sie der Sicherstellung des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung oder der Landesverweisung dient, ist aus Sicht der SVP zweckmässig.