Die SVP hat die Motion 15.4157, auf welche die geplante Änderung des KVG zurückgeht, einstimmig unterstützt. Dies im Bewusstsein, dass es sich bei der vorgesehenen Massnahme nur um den sprichwörtlichen Tropfen auf den heissen Stein handelt. Mit der Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung kann die Kostenexplosion im Gesundheitswesen noch lange nicht aufgehalten oder auch nur eingedämmt werden. Angesichts der stark steigenden Gesundheitskosten und des damit verbundenen dringenden Handlungsbedarfs verlangen wir aber, dass die erste Erhöhung der Franchisen nicht erst im Jahr 2020 erfolgt, sondern bereits vorher. Dafür ist auch in Kauf zu nehmen, dass das Verhältnis von 1:12 zwischen der ordentlichen Franchise und den Bruttogesundheitskosten pro Person nicht mehr gewahrt wird.