Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)

Die SVP Schweiz kann dem Paket 1 der Massnahmen zur Kostendämpfung in Teilen und mit konkreten Anpassungsvorschlägen zustimmen. Der Handlungsbedarf verpflichtet alle Player im Gesundheitswesen dazu, ihre Beiträge zur Kostendämpfung zu leisten. Das darf aber kein Anlass zu Aktionismus sein, der die allgemein anerkannten Ziele verfehlt oder sogar kontraproduktive Wirkungen im System auslöst. Dem Setzen guter Anreize ist im überarbeiten Paket der Vorzug vor noch mehr Regulierung zu geben.

Zu den acht vorgeschlagenen Gesetzanpassungen und ihren entsprechenden Massnahmen aus dem Expertenbericht bezieht die SVP folgende Position:

1 / M02 (Experimentierartikel) – Die Einführung eines Experimentierartikels ist begrüssenswert. Im kleinen Massstab erprobte, neue Lösungsansätze geben der Politik wertvolle Erfahrungswerte. Vor allem können die im komplexen Gesundheitswesen im vornherein oft nicht absehbaren Folgen einer Massnahme im überschaubaren, reversiblen Rahmen sichtbar gemacht werden. Streichbar, weil kontraproduktiv, ist Absatz 4 (Zwangsverpflichtung zur Teilnahme an Pilotprojekten) in Artikel 59b.

2 / M09+M35 – Die eigentlich schon heute vorgeschriebene Rechnungskopie an die Versicherten soll mittels Sanktionsmöglichkeiten endlich durchgesetzt werden können. Bedauerlich ist nur, dass das unkooperative Verhalten einiger Leistungserbringer hier zusätzlichen Regelungsbedarf notwendig gemacht hat. Über das Ziel hinaus schiesst die Idee, eine zentrale Rechnungskontrollbehörde zu schaffen.

3 / M34 – Der Schaffung einer nationalen Tariforganisation steht die SVP ablehnend gegenüber. Wenn, dann kann im ambulanten Bereich auf national einheitliche Pauschalen verzichtet werden. Wichtig ist, dass die wesentlichen Tarifpartner paritätisch Einsitz haben. Die Aufgabenteilung zwischen einem Tarifbüro und den Tarifpartnern muss zweckdienlich sein.

4 / M25 – Der notwendige Datenfluss ist notwendig, damit ein Tarifbüro, sollte es geschaffen werden, die Tarifstruktur aktuell halten kann. Die Tarifpartner müssen aber ihre Autonomie wahren.

5 – Bei Massnahmen zur Steuerung der Kosten wären neben den Tarifpartnern auch Bund und Kantone gefordert. Wie umsetzbar der vorgeschlagene Artikel 47c E-KVG in der Praxis ist, muss zuerst noch ausgewiesen werden.

6 / M15 – Im ambulanten Bereich können Pauschalen Fehlanreize reduzieren. Anstelle einer schweizweit einheitlichen Definition sollen Pauschalen aber von den Tarifpartnern bilateral vereinbart werden können, basierend auf einer schweizweit genehmigten Tarifstruktur.

7 / M22 – Ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln würde, wenn richtig ausgestaltet, zu gewichtigen Kostensenkungen beitragen. Die beiden vorgeschlagenen Varianten sind aber nicht zielführend und werden von der SVP deshalb abgelehnt. Dem Parlament sind die vorhandenen Alternativvorschläge für ein Referenzpreissystem zu unterbreiten, das insbesondere die Leistungserbringer endlich vom Fehlanreiz befreit, teurere Medikamente abzugeben. Vergleichen Sie hierzu auch unsere Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 KLV.

8 – Die SVP begrüsst ein Beschwerderecht der Versichererverbände gegen Kantonsbeschlüsse nach Artikel 39 KVG, weil es zu mehr checks and balances im Gesundheitswesen beiträgt.

 

Es gibt weitere Kostendämpfungsmöglichkeiten, die diesem Paket, oder spätestens dem Folgepaket beigegeben werden sollten. Der Fokus kann nicht allein auf die Kosten im Bereich OKP eingeschränkt bleiben. Vor allem der Diskussion um die Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen darf nicht länger ausgewichen werden. Auch die Digitalisierung birgt Einsparpotential (hier beispielsweise bei der Rechnungskopie). Neben einem zielführenden Referenzpreissystem sind auch die übrigen im Expertenbericht angedachten Kostendämpfungsmassnahmen bei den patentgeschützten Medikamenten in die Massnahmenpakete aufzunehmen.

 
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