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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung

Die SVP lehnt sämtliche neuen, wie auch die Erhöhung von bestehenden Steuern, Gebühren und Abgaben ab. Die Schweiz muss auch im Bereich der Tabakbesteuerung wirtschaftlich bessere Rahmenbedingungen…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt sämtliche neuen, wie auch die Erhöhung von bestehenden Steuern, Gebühren und Abgaben ab. Die Schweiz muss auch im Bereich der Tabakbesteuerung wirtschaftlich bessere Rahmenbedingungen behalten können als die EU. Statt einmal mehr zur Generierung von zusätzlichen Einnahmen die Steuern zu erhöhen, muss der Bundesrat endlich die Staatsausgaben in den Griff bekommen. Wir weisen deshalb die Vorlage insgesamt mit dem Auftrag zur Überarbeitung zurück. Insbesondere bekämpfen wir jegliche Tabaksteuererhöhungen wie auch Mindestverkaufspreise. 

I.  Keine weiteren Steuererhöhungen

Jede neue oder höhere Steuer, Gebühr oder Abgabe ist in der heutigen Situation schlicht unzumutbar. Bürger und Wirtschaft müssen endlich entlastet werden. Statt noch mehr Paragraphen ist Selbstverantwortung gefragt. Der nun vorliegende Entwurf würde die betroffenen Steuersätze längerfristig um bis zu 300 Prozent (Zigarren und Zigarillos) erhöhen, was vollkommen verfehlt ist. Nicht gelten lassen können wir das Argument der zusätzlichen Mittel für die AHV, da bekanntlich der Bund bei einer Tabaksteuererhöhung seinen entsprechenden Anteil einfach reduziert. Faktum ist: Bei einer Erhöhung der Tabaksteuer hat es keinen Rappen mehr in der AHV-Kasse!

II. Keine „EU-Harmonisierung“ wenn nicht unbedingt nötig und sinnvoll

Wir sind aufgrund der bestehenden Abkommen mit der EU nicht verpflichtet, die Tabakbesteuerung derart massiv zu erhöhen, wie die Vorlage dies will. Eine Anpassung ist nur dort sinnvoll, wo das entsprechende Steuersystem effektiv vereinfacht und der bürokratische Aufwand auf Seiten von Tabakproduzent wie auch Steuerverwaltung abgebaut werden kann. Der diesbezügliche Nachweis ist seitens der Verwaltung in einer überarbeiteten Vorlage zu erbringen. Wenn man bedenkt, dass die vom Entwurf betroffenen Produkte weniger als 1 Prozent der Tabaksteuereinnahmen des Bundes ausmachen, so ist eine allzu aufwendige Umstellung der Steuerstruktur aber auf keinen Fall gerechtfertigt. Zudem ist das Suchtpotential der betroffenen Produkte eher tiefer als dasjenige von Zigaretten, was deren steuerliche Privilegierung zusätzlich rechtfertigt. Gleichzeitig machen die Braunprodukte nur einen verschwindend kleinen Anteil am gesamten Tabakkonsum in der Schweiz aus. Aus diesen Gründen sieht die SVP auch keinen gesundheitspolitischen Nutzen in der geplanten Steuererhöhung. 

III. Wettbewerbsvorteile und Arbeitsplätze erhalten

Auf die erhöhte Besteuerung der Braunprodukte ist auch im Sinne des Erhalts von Wettbewerbsvorteilen der betroffenen Betriebe gegenüber der EU zu verzichten. Insbesondere dürfen die etwa 400 Arbeitsplätze nicht durch unnötige Steuererhöhungen gefährdet werden, wenn gleichzeitig kein erkennbarer Nutzen aus den beantragten Änderungen resultieren.

IV. Folgerungen

Die Vorlage ist offensichtlich ein Versuch der Verwaltung, unter dem Vorwand der Anpassung an EU-Steuerstrukturen, die Tabaksteuern für die gegenüber den Zigaretten heute noch steuerlich besser gestellten Braunprodukte massiv erhöhen zu können und damit bescheidene Mehreinnahmen für den Bund zu generieren. Dies lehnen wir ab und fordern das Finanzdepartement auf, den Entwurf so zu überarbeiten, dass für den Konsumenten keine höhere Steuerbelastung resultiert. Wenn diese Bedingung nicht eingehalten werden kann, ist auf eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung ganz zu verzichten. Hingegen unterstützen wir die Einführung von zugelassenen Steuerlagern und lehnen weiter die allfällige Einführung von volkswirtschaftlich schädlichen Mindestverkaufspreisen ab. Gleichzeitig ist bei der Überarbeitung der Vorlage konsequent darauf zu achten, dass der Preiswettbewerb wirksam bleiben kann und die betroffenen Betriebe im Bereich der Braunprodukte auch langfristig in keiner Art und Weise im Wettbewerb mit der EU schlechter gestellt werden als heute.

 
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