Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab.

Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Obwohl die Grundsätze der Regionalisierung der Mietzinsmaxima, die stärkere Berücksichtigung von Mehrpersonenhaushalten und die zivilstandsunabhängige Ermittlung der Leistungen, welche bisherige Benachteiligungen von Familien beseitigen soll, befürwortet werden, muss für die SVP eine weitere Verkomplizierung des Systems der Ergänzungsleistungen (EL) im Verhältnis zum entstehenden Nutzen stehen, da dies allenfalls zu noch mehr Intransparenz und zu weiteren Verzerrungen führen könnte. Die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima müsste mindestens mit kostendämpfenden Massnahmen oder mit Kompensationen der Zusatzkosten gekoppelt werden.

Kostendämpfende Massnahmen im System der EL sind unumgänglich, da die Kostenexplosion im Rahmen der sozial- und finanzpolitischen Verantwortung gestoppt werden muss. Einzelmassnahmen scheinen daher wenig sinnvoll. Die SVP würde diesbezüglich eine grundsätzliche Reform der Ergänzungsleistungen zur Verhinderung von Fehlanreizen befürworten. Der Abbau von Schwelleneffekten und die Missbrauchsbekämpfung müssten daher im Vordergrund stehen. Ausserdem sollten Bedürftige gezielt steuerlich entlastet werden und es müssten im administrativen Bereich Kosten gespart werden.

Die nun vorgesehene Regionalisierung der Mietzinsmaxima, die Berücksichtigung des erhöhten Raumbedarfs von Familien und die zivilstandsunabhängige Ermittlung der Leistungen unterstützt die SVP zwar, jedoch sollten diese Massnahmen einerseits mit der Entflechtung von individuellen Prämienverbilligung (IPV) und EL, andererseits mit einer Entflechtung und Dezentralisierung der Finanzierung und Steuerung der EL einhergehen. Zudem muss auch die Erhöhung der Freibeträge für Liegenschaftseigentümer ins Auge gefasst werden, dies im Sinne der Gleichbehandlung.

 
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