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Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) – Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien

Die SVP steht der geplanten Gesetzesänderung kritisch gegenüber. Wir lehnen eine solche Expansion staatlicher Eingriffe in den Mediensektor ab. Stattdessen fordern wir eine Liberalisierung des Wettbewerbs, um private Medienunternehmen zu stärken und eine nachhaltige Medienlandschaft zu gewährleisten. Statt eine Erhöhung der Abgabeanteile (22.407) oder eine Ausweitung der Fördermassnahmen (22.417) zu beschliessen, fordert die SVP eine breite Diskussion über den Service Public und den Auftrag der SRG. Nur eine solche Debatte kann sicherstellen, dass die Medienlandschaft in der Schweiz hochwertig, vielfältig und unabhängig ist.

Erhöhung des Abgabeanteils (Initiative 22.407)
Die parlamentarische Initiative von Ständerat Philippe Bauer (22.407) sieht eine Erhöhung des Abgabesatzes für lokale Radio- und Fernsehveranstalter von 6 auf maximal 8 Prozent vor, um die Berichterstattung in allen Landesteilen zu stärken. Insofern bleibt sie dem Prinzip des Föderalismus treu. Allerdings ist die SVP der Ansicht, dass eine staatliche Unterstützung nur in Ausnahmefällen erfolgen sollte. Wir sehen aber in diesem Zusammenhang eine durchaus sinnvolle Möglichkeit, die privaten Medien zu stärken. Eine moderate Erhöhung des Abgabesatzes könnte den finanziellen Handlungsspielraum privater Veranstalter kurzfristig verbessern, auch wenn die Gesamtsituation langfristig einer strukturellen Überarbeitung bedarf.

Die SVP bleibt überzeugt, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die private Medienunternehmen fördern, ohne diese durch staatliche Unterstützung in Abhängigkeiten zu führen. Anstatt immer neue finanzielle Mittel aufzuwenden, sollte das Ziel darin bestehen, den Medienmarkt zu stärken und die Innovationskraft zu fördern. Diese Massnahme stellt jedoch eine temporäre Unterstützung dar, die wir aus pragmatischer Sicht akzeptieren könnten, solange auch künftig eine strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen erarbeitet wird.

Fördermassnahmen (Initiative 22.417)
Die Initiative 22.417 will die allgemeinen Förderungsmassnahmen für elektronische Medien ausweiten. Insbesondere sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen wie der Presserat gefördert werden. Während das Ziel der Qualitätsförderung im Journalismus klar unterstützt wird, sieht die SVP auch in dieser Vorlage eine inakzeptable und kontraproduktive Ausweitung der staatlichen Intervention. Dies sollte grundsätzlich privat finanziert werden. Die Vorschläge zur Förderung von elektronischen Medien und journalistischen Ausbildungseinrichtungen führen zu einer Ausweitung der staatlichen Einflussnahme auf den Medienmarkt. In diesem Zusammenhang kritisiert die SVP die Initiative 22.417 scharf und fordert deren Ablehnung.

Die Freiheit der Medien ist ein Grundpfeiler der Demokratie, und diese Freiheit muss auf der Grundlage des Wettbewerbs sein. Der Markt sollte die Entwicklung journalistischer Geschäftsmodelle bestimmen. Wenn der Staat immer mehr Segmente der Medienproduktion durch Subventionen unterstützt, führt dies zwangsläufig zu einer Abhängigkeit. Besonders deutlich wird dies im Zusammenhang mit der geplanten Subventionierung von Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen. Auf diese Weise würde sich das Problem im Laufe der Zeit nur noch verschärfen. Subventionen, die angeblich zur Sicherung der Medienvielfalt beitragen sollen, gefährden diese Vielfalt, indem sie den Wettbewerb einschränken. Eine mediale Unabhängigkeit kann nur durch starke, marktorientierte private Medien gewährleistet werden.

Ein zentraler Punkt, der bisher weitgehend unbeachtet geblieben ist, betrifft die Kompetenzfrage nach Art. 93 der Bundesverfassung (BV). Dieser Artikel verleiht dem Bund die Regelungskompetenz für Radio, Fernsehen und «weitere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen». Inwieweit darunter auch die elektronischen Medien fallen, ist allerdings fraglich, da die Systematik der Bundesverfassung keine Platzhalterartikel vorsieht – die Kompetenzverteilung ist in Art. 3 BV abschliessend geregelt. Keinesfalls geht es daher an, Artikel 1 des RTVG kurzerhand dahingehend zu ergänzen, dass dieses Gesetz auch die «Förderung elektronischer Medien» umfasst. Hierfür hat der Bund keine Kompetenz.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

 
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