Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

Es ist grundsätzlich keine Bundesaufgabe, Finanzhilfen für regionale Entwicklungsprojekte zu leisten. Falls ein staatliches Eingreifen in diesem Bereich tatsächlich notwendig ist, hat dies durch die Kantone oder Gemeinden zu erfolgen. Zudem sieht die SVP die Äufnung von Fonds auf Bundesebene kritisch, weshalb sie das Auslaufen des Programms «Neue Regionalpolitik» (NRP) zum nächstmöglichen Zeitpunkt fordert.

Die SVP anerkennt, dass Rand- und Bergregionen strukturell benachteiligt und wenig attraktiv für private Investoren sein können. Anschubfinanzierungen für Entwicklungsinfrastrukturen, welche die Grundlage für private Investitionen bilden, können deshalb sinnvoll sein. Da es sich dabei um direkte Eingriffe des Staates in die freie Marktwirtschaft handelt, müssen solche Finanzhilfen behutsam erfolgen.

Staatliche Finanzhilfen in diesem Detaillierungsgrad sind jedoch auf keinen Fall Aufgabe des Bundes. Ein Giesskannenprinzip aus A-Fonds-perdu-Beiträgen von 50’000 Franken gehört nicht in den Bundeshaushalt. Wenn, dann müssen Kantone oder Gemeinden die entsprechenden Projekte in ihren Regionen auswählen und auch bezahlen. Durch den Nationalen Finanzausgleich werden genügend Gelder in die Rand- und Bergregionen umverteilt.

Die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung für die Mehrjahresperiode 2024-2031 lehnt die SVP grundsätzlich ab. Durch die Erstellung von Fonds wird dem Bund zunehmend der finanzielle Gestaltungsspielraum genommen. Die «gebundenen Ausgaben» nehmen laufend zu. Dieser Trend muss gebrochen werden.

Die SVP weist die Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik zurück und fordert darüber hinaus die schnellstmögliche Einstellung der NRP des Bundes.

 
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