Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung – Verhandlung der Tarife der Analysenliste

Die SVP begrüsst die Änderung des Art. 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, in welcher die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Inneren zur Festsetzung der Tarife für Laboranalysen aufgehoben wird. Weiter muss aber auch garantiert werden, dass die Versicherer und Leistungserbringer in der Wahl ihrer Vertragspartner frei sind, damit diese Deregulierung auch wirklich greifen kann.

Neben der Aufhebung der Kompetenz des EDI zur Bestimmung der Tarife von Laboranalysen, muss daher auch noch garantiert werden, dass die Versicherer in der Wahl ihrer Vertragspartner frei sind. Ohne diese Vertragsfreiheit verpufft der gewünschte Effekt dieser Deregulierung, da der freie Wettbewerb der Leistungsanbieter dann nicht greifen würde. Die SVP fordert daher weitergehend, dass das KVG auch die Vertragsfreiheit der Versicherer bei der Zusammenarbeit mit Laborpartnern garantiert.

Die Aufhebung der Kompetenz des EDI zur Bestimmung der Tarife von Laboranalysen ist überfällig und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deregulierungen wie diese führen zu mehr Wettbewerb, was wiederum zu niederen Preisen und dementsprechend zu niederen Krankenkassenprämien führt. Aus Sicht der SVP sollten nun weitere Deregulierungsschritte folgen.

 
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