Themen
Energie
Vernehmlassung

Änderung des Energiegesetzes und der Energieverordnung

Die SVP lehnt das Energiegesetz in der vorliegenden Form entschieden ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die vorgesehenen Änderungen im Bereich des Energiegesetzes führen zu…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP lehnt das Energiegesetz in der vorliegenden Form entschieden ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die vorgesehenen Änderungen im Bereich des Energiegesetzes führen zu einer schleichenden Aushöhlung der verfassungsmässig garantierten Kompetenzen der Kantone gegenüber dem Bund. Zudem erzeugen die Massnahmen einen finanziellen und administrativen Mehraufwand, welcher neben Bund und Kantonen auch die Bevölkerung zusätzlich belastet.

Ebenfalls klar abgelehnt wird die Änderung der Energieverordnung. Die geplanten Anforderungen bei Geräten und industriellen Prozessen, die Best-Practice-Strategie anzuwenden, führen zu einem Mehraufwand an Kontrollen, Verwaltungsaufgaben, Überregulierung und neuen Verboten. Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird dadurch einmal mehr geschwächt. Zudem werden die Konsumenten stärker belastet.

I. Keine Aushöhlung von kantonalen Kompetenzen
Mit den vorgesehenen Änderungen des Energiegesetzes sollen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung eines gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises geschaffen werden. Als weitere Massnahmen sind Programmvereinbarungen für Effizienzmassnahmen auf Kantonsebene vorgesehen, welche es ermöglichen sollen, dass energetische Gebäudesanierungen weiterhin direkt gefördert werden können. Insbesondere die Schaffung eines gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises muss sehr kritisch beurteilt werden. Das verfassungsmässige Recht der Kantone in diesem Gebiet alleine tätig zu sein, wird mit der Vorlage in Frage gestellt. Zwar weist der erläuternde Bericht darauf hin, dass die Kompetenz für die eigentliche Ausgestaltung dieses Ausweises und damit insbesondere dessen Einführung weiterhin bei den Kantonen liegen soll. Gleichzeitig wird jedoch die rhetorische Frage gestellt, ob mittel- bis langfristig ein Obligatorium nicht zweckmässiger sei. Weiter soll die Wirkung des Ausweises in den nächsten Jahren überprüft werden und auch zusätzliche Massnahmen sind explizit nicht ausgeschlossen. Einem solchen Abbau der in der Verfassung garantierten Kantonskompetenzen und die damit verbundene schleichende Aushöhlung des Föderalismus kann die SVP klar nicht zustimmen.

Im Übrigen werden die Massnahmen sowohl auf Stufe Kanton als auch bei den betroffenen Gebäudebesitzern zu einem finanziellen wie auch administrativen Mehraufwand führen. Diese zusätzlichen Belastungen, insbesondere der Bevölkerung, sind in einer Rezession nicht akzeptabel.

Im Bereich der Programmvereinbarungen sind zudem weitere Massnahmen auf Kantonsebene vorgesehen, und dies obwohl 23 Kantone solche Vorschläge in den Aktionsplänen bereits abgelehnt haben. Es zeugt von wenig demokratischem Respekt, wenn dieses Instrument nun, trotz Ablehnung der klaren Mehrheit der Kantone, wiederum vorgeschlagen wird. Im Weiteren sollen in Abstimmung mit den Kantonen Aus- und Weiterbildungsprojekte zu den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien lanciert werden. Diese sogenannte „Aus- und Weiterbildungsoffensive" soll unter anderem auch die Entwicklung neuer Lehrmittel für Berufs- und Fachhochschulen sowie für Primar-, Sekundar- und Mittelschulen beinhalten. Eine solche staatliche Indoktrination der Bevölkerung hat aus Sicht der SVP zu unterbleiben. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu erziehen, schon gar nicht mit unseren Steuergeldern!

II. Kein weiterer Sonderfall Schweiz
Derselbe staatliche Interventionismus findet sich auch bei den Änderungen der Energieverordnung im Zusammenhang mit den Anforderungen an netzbetriebene Geräte. Mit schon fast fanatischem Regulierungszwang wird einmal mehr versucht, ein Sonderfall Schweiz zu schaffen. Die sogenannte Best-Practice-Strategie verlangt, dass für technische Geräte der Einsatz der heute verfügbaren besten Technologien vorgeschrieben werden soll. Dabei wird weder auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass ein Grossteil der heute in der Schweiz verfügbaren Geräte aus dem Ausland stammen, noch dass eine solche Spezialregelung für den kleinen Schweizer Markt massive Preiserhöhungen für alle Geräte bedeuten würde – dies alleine zu Lasten des Konsumenten. Ebenso würden die wenigen Schweizer Unternehmen, welche in diesem Bereich tätig sind, gezwungen, eigene Produktlinien für den inländischen Markt anzubieten, mit verheerenden Folgen für deren Kostenstruktur und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte.

Die SVP hat schon verschiedentlich klargemacht, dass ein Sonderfall Schweiz im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik der falsche Weg ist. Es ist nicht einzusehen, warum die Schweiz immerzu die Vorreiterrolle übernehmen muss. Umwelt- und Klimapolitik hat in weltweiter Abstimmung zu geschehen, um die inländische Industrie auf dem Weltmarkt nicht unnötig zu benachteiligen. Es ist deshalb absolut nicht zielführend, wenn wir Gesetzesvorlagen, Mindestanforderungen oder sogar Verbote ohne internationale Abklärungen einführen – insbesondere auch, weil diese Vorschriften bei der Fortentwicklung internationaler Richtlinien wiederum angepasst werden müssten. Dies führt auf Kosten der Wirtschaft und der Bevölkerung zu einem administrativen und legislativen Leerlauf.

III. Fazit
Die Vorlagen berücksichtigen weder die verfassungsmässigen Grundsätze und Kompetenzen, noch führen sie zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. In einer Zeit globaler Rezession ist es unabdingbar, dass die Wirtschaft und der Steuerzahler nicht noch zusätzlich belastet werden. Die Einführung neuer Verbote, Überregulierungen sowie verschärfte Anforderungen erreichen genau das Gegenteil: Sie führen zu administrativen und finanziellen Mehrkosten, schaden dem Wirtschaftsstandort Schweiz und schwächen den Konsum. Dies darf auf keinen Fall geschehen.

 

 
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