Vernehmlassung

Änderung des Gentechnikgesetzes und Koexistenzverordnung

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu verbessern. Die Forschung und Entwicklung im Bereich…

Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und der GVO-freien Gebiete) und Koexistenzverordnung

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu verbessern. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Gentechnik sowie schliesslich deren wirtschaftliche Nutzung werden weiter fortschreiten. Dies ist um so mehr zu erwarten, als hier voraussichtlich Lösungsansätze für Verbesserungen der Lebensmittelversorgung, der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft und des Umweltschutzes zu finden sind. Andererseits misst die SVP der Meinung und Entscheidungskompetenz der Bevölkerung in der Schweiz hohes Gewicht bei. Die Skepsis und Zurückhaltung gegenüber dieser anspruchsvollen Technologie ist unbedingt zu respektieren. Mit diesem Vorbehalt stimmt die SVP den beiden Verordnungsentwürfen grundsätzlich zu. Der neue Abschnitt 3 im Gentechnikgesetz (GTG) betreffend Gebiete mit gentechnikfreier Landwirtschaft ist jedoch zu überarbeiten bzw. zu streichen.

Resultate des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59
Im Rahmen des NFP 59 wurden Nutzen und Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) insbesondere auch unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der Schweiz untersucht. Der entsprechende Bericht kommt zum Schluss, dass die Risiken von GVP gering sind. Positive Eigenschaften, wie sie ja auch mit herkömmlichen Züchtungsmethoden angestrebt werden, können mit grüner Gentechnologie noch gezielter erreicht werden. Die Schweiz hat einen grossen Teil ihres Erfolgs und Wohlstandes ihrer Innovationsfähigkeit und -freudigkeit zu verdanken. Wissenschaft, Forschung und Entwicklung haben mittel- und langfristig in der Schweiz jedoch nur dann Bestand, wenn auch Anwendungen der Resultate möglich sind. Insgesamt sendet der Bericht zum NFP 59 aus Sicht der SVP ein positives Signal zu den Chancen und Risiken der Gentechnik aus.

Skepsis und Widerstand in Politik, Bevölkerung und Landwirtschaft
Trotz dieser positiven Beurteilung durch das NFP 59 konnte die Skepsis gegenüber der Gentechnik in der Politik bisher nicht überwunden werden, so dass im Jahr 2012 sowohl Nationalrat wie auch Ständerat mit klaren Mehrheiten einer weiteren Verlängerung des sogenannten Gentechnik-Moratoriums in Art. 37a GTG bis Ende 2017 zugestimmt haben. Auch in der SVP-Fraktion stimmte knapp ein Drittel der Mitglieder der Verlängerung des Moratoriums zu. Auch in der Bevölkerung besteht weltweit ein Misstrauen gegenüber dieser Technologie. So auch in der Schweiz, wo das erwähnte Moratorium im November 2005 durch das Stimmvolk klar angenommen wurde. Dieses Misstrauen und auch allfällige erneute negative Entscheide wie z.B. eine abermalige Verlängerung des Moratoriums sind ohne Wenn und Aber zu respektieren.

Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen
In der Annahme, dass der Nutzen von GVP durch Forschung und Entwicklung gesteigert werden kann und sich die Kenntnisse der positiven Aspekte der Gentechnik allmählich verbreiten werden, erscheint es sinnvoll, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für eine künftige Nutzung und ein Nebeneinander von GVP und konventionellen Nutzpflanzen vorzubereiten. Den neuen Abschnitt 3 im GTG betreffend Gebiete mit gentechnikfreier Landwirtschaft erachten wir jedoch als problematisch in der Umsetzung. Die Anerkennung bzw. Deklaration eines bestimmten Gebiets als „gentechnikfrei" durch einen Kanton ist ein potentiell mit Willkür behafteter Entscheid. Insbesondere für den einzelnen Landwirt, der GVP nutzen möchte, wäre ein entsprechendes lokales Verbot eine höchst problematische Einschränkung. Zudem wäre die gesetzliche Verankerung gentechnikfreier Gebiete auf nationaler Ebene als vages, negativ-wertendes Bekenntnis gegenüber der grünen Gentechnologie zu interpretieren. Dies steht aber im Widerspruch zu einer grundsätzlichen Zustimmung zur Gentechnologie und zur Notwendigkeit einer klaren Rechtssicherheit. Aus diesem Grund sollte der 3. Abschnitt betreffend Gebiete mit gentechnikfreier Landwirtschaft gestrichen werden: entweder wird ein landesweiter Konsens erreicht, dass GVP eingesetzt werden dürfen – in diesem Fall haben die Regelungen bezüglich Koexistenz (KoexV) zu genügen – oder es bleibt eine überwiegende Ablehnung bestehen, so dass das Moratorium weitergeführt werden muss.

Staat und Behörden sollen Risiken und Gefahren einer neuen Technologie für die Allgemeinheit evaluieren und eindämmen, das Gesetz gibt vor, ob etwas erlaubt ist oder nicht und welche Bedingungen allenfalls einzuhalten sind. Kosten-Nutzen-Analysen und der Entscheid, ob eine grundsätzlich zum Anbau zugelassene Pflanzenart kommerziell genutzt wird, sind hingegen Aufgabe der Privatwirtschaft bzw. des einzelnen Landwirts.

Eine moderne produzierende Landwirtschaft, die zudem den Auftrag hat, das Land in möglichst hohem Masse mit Nahrungsmitteln versorgen zu können und damit die Souveränität zu stärken, kann sich dem technischen Fortschritt nicht verschliessen. Die Weiterentwicklung und künftige Nutzung von GVP durch einen Stillstand in der Gesetzgebung behindern zu wollen, wäre der falsche Weg, um mit der nach wie vor bestehenden Unsicherheit bezüglich des technischen Fortschritts in diesem Gebiet umzugehen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Schweiz als Forschungs- und Innovationsstandort ins Hintertreffen gerät. Dessenungeachtet bleiben für die SVP aber die Mehrheitsmeinung und Entscheidung des Volkes für oder gegen eine Nutzung grüner Gentechnologie in der Landwirtschaft oberste Maxime.

 
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