Die SVP Schweiz unterstützt die vorliegende Teilrevision des Kranken-versicherungsgesetzes. Mit der Änderung werden die vom Parlament überwiesenen Forderungen der Motionen 17.3311 (Brand), 18.3765 (Brand) und 18.4209 (Hess) umgesetzt. Die Änderungen ermöglichen eine Vereinfachung des Datenaustauschs zwischen Krankenversiche-rern und den Behörden sowie Anpassungen bezügliche des Risikoaus-gleichs zwischen den Versicherern.
Aus Sicht der SVP ist eine Vereinfachung des Datenaustauschs zwischen den Behörden und den Krankenversicherungen zur einfacheren Vollstreckung der Versicherungspflicht im Sinne eines Abbaus unnötiger bürokratischer Prozesse zu unterstützen, sofern der Datenschutz der Versicherten hochgehalten und in jedem Fall respektiert wird. Bisher konnten die Versicherer zwecks Feststellung des genauen Wohnsitzes einer versicherten Person nur mittels bürokratisch aufwändigem Amtshilfegesuch Informationen von den Behörden anfordern. Neu soll dies mittels eines vereinfachten elektronischen und beidseitigen Datenaustauschs erfolgen. Damit können die Versicherer nicht nur leichter den Wohnsitz einer versicherten Person feststellen, um so die korrekte Prämie abzurechnen, sondern die Behörden können umgekehrt auch leichter überprüfen, ob eine Person gemäss Versicherungsobligatorium versichert ist.
Für die SVP stehen angesichts der Entwicklung der Anzahl im Ausland wohnender Versicherter vielmehr generelle Bedenken im Vordergrund. Waren es im Jahr 2010 noch rund 29’000 Versicherte im EU-Raum, so gehörten 2019 bereits 131’000 Personen der Gruppe «im Ausland wohnende Versicherte» an, wovon rund 111’000 Personen Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren. Für die SVP stellt dies auf lange Sicht eine bedrohliche Entwicklung dar, bedenkt man die mögliche künftige Kostenentwicklung dieser Versicherten. Aus Sicht der SVP muss überdies das Schweizer Gesundheits- und Sozialsystem in erster Linie jenen Personen zur Verfügung stehen, welche dies auch vollumfänglich – beispielsweise durch Steuern – finanzieren.
Der Risikoausgleich unter den Versicherern dient dazu, die Unterschiede in der Struktur der Versichertenbestände auszugleichen. Der Risikoausgleich wird über die Prämien von den Versicherten finanziert. Aktuell findet eine Ungleichbehandlung zwischen im Ausland wohnhaften Versicherten und den im Inland Wohnhaften statt, indem die im Ausland wohnenden Personen vom Risikoausgleich weitestgehend ausgenommen sind. Dies aufgrund des Grundsatzes, dass im Risikoausgleich jene Versicherten berücksichtigt werden, welche dem Versicherungsobligatorium unterstehen. Das führt dazu, dass die Prämien für die im Ausland wohnhaften Personen tiefer sind, obwohl die Versicherten ebenfalls entsprechende Risiken bergen. Gleichzeitig müssen Versicherer Personen in ihren Beständen führen, obwohl sie diese nicht mehr ausfindig machen und entsprechend auch keine Prämien mehr einkassieren können. Dennoch müssen die Versicherer für diese Bestände eine entsprechende Risikoprämie entrichten.
Aus Sicht der SVP ist die Beseitigung der unfairen Besserstellung von im Ausland versicherten Personen, bei denen es sich vorwiegend um Grenzgängerinnen und Grenzgänger handelt, zu begrüssen. Dadurch werden grundsätzlich alle Versicherten unabhängig vom Wohnort im Risikoausgleich berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist die SVP auch mit der Entfernung der «Phantom-Bestände», also jener Versicherten, welche nicht mehr kontaktiert werden können, einverstanden, sofern dies nicht zu einen «Phantom-Risiko» für die Versicherten führt, sollten sich aus diesen Beständen überraschend Ansprüche und somit Kosten entwickeln.