Mit der vorliegenden Änderung des Luftfahrtgesetzes werden folgende Motionen umgesetzt: Strafkompetenzen des Bundes (Candinas 18.3700), Pilotenalter für Helikopterpiloten (KVF-N 21.3020 und Ettlin21.3095) und Befreiung der Konzessionserteilung an Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht (KVF-N 21.3458). Die Vorlage beinhaltet weiter Themen, bei denen primär aus aufsichtsrechtlichen Gründen Anpassungsbedarf im Gesetz besteht. Die einzelnen Themenblöcke sind: Aufsichtstätigkeit des BAZL, Redlichkeitskultur (Just Culture), Backgroundchecks, Flughafenbetrieb, Flugsicherung, Verfahren betreffend Luftfahrtinfrastrukturanlagen und Sanktionen bei Verletzung von Passagierrechten.
Die Schweizer Luftfahrt steht vor grossen Herausforderungen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu sichern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten, muss der Sicherung der Betriebszeiten und der Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten der Flughäfen höchste Priorität eingeräumt werden. In diesem Sinne muss die Vorlage konkretisiert werden, damit sie von der SVP im Grundsatz unterstützt werden kann.
Wir werden uns anlässlich der Beratungen in den Räten ausführlich eingeben. Nachfolgend unsere grundlegenden Anliegen.
Artikel 36a bis Betriebszeiten
Die Sicherstellung der Betriebszeiten auf den Schweizer Landesflughäfen ist für die internationale Anbindung unabdingbar. Eine Reduktion der Betriebszeiten würde zu einem erheblichen Verlust von Flugverbindungen, insbesondere im Langstreckenverkehr, führen. Die Folgen wären gravierend. Der Bestandesschutz der heutigen Betriebszeiten ist deshalb ohne Abstriche wie folgt auf Gesetzesstufe zu verankern: «An den Landesflughäfen Genf und Zürich sind Betrieb und Öffnungszeiten mindestens im bisherigen Umfang dauerhaft zu gewährleisten, damit diese Infrastrukturen ihrer Rolle gemäss Absatz 1 auch zukünftig gerecht werden können.»
Artikel 16 Aufsichtskompetenzen BAZL
Die Aufsichtskompetenzen des BAZL sind unbestritten und bilden die Grundlage für ein funktionierendes Sicherheitsüberwachungssystem. Der vorgeschlagene Artikel 16 der entsprechenden Gesetzesvorlage geht jedoch über diese bestehenden Kompetenzen hinaus und sieht eine unnötige und weitreichende Erweiterung der BAZL-Kompetenzen vor. Insbesondere die Einführung einer Ermächtigungskompetenz für das BAZL ist kritisch zu bewerten. Es gilt, Aufwand und Ertrag eines solchen Eingriffs abzuwägen und staatliches Handeln auf das Wesentliche zu beschränken. Artikel 16 ist daher in dieser Form abzulehnen und muss überarbeitet werden, da staatliches Handeln verhältnismässig sein muss.
Art. 36 Sachpläne
Wir begrüssen die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Sachpläne. Um die Schweizer Luftfahrt und insbesondere die Landesflughäfen zu stärken, bedarf es einer langfristigen Gesamtstrategie. Aus diesem Grund soll in ausdrücklicher Weise festgehalten werden, dass der Bundesrat ein Konzept für die kommerzielle, militärische und private Luftfahrt-Infrastruktur festlegt, die Erfüllung der zu erwartende Nachfrage eruiert sowie die künftigen Abwicklungen abstimmt. Darüber hinaus fordern wir mit Blick auf die Behördenverbindlichkeit in deutlichster Weise, dass diese im Gesetz erweitert wird, auf weitere Träger von Bundesaufgaben sowie auf die rechtsetzenden wie rechtsanwendenden Organe.
Artikel 36a Betriebskonzessionen
Aus Sicht der SVP hat sich eine allfällige Neuvergabe der Betriebskonzession an der bisherigen, etablierten Praxis zu orientieren, wonach den Standortkantonen und -gemeinden bzw. den von ihnen mit- bzw. getragenen Organisationen bei der Vergabe eine bevorzugte Stellung eingeräumt wird. Damit wird eine zusätzliche Stabilität bei der Vergabe erreicht.
Artikel 37 Projektierungszonen
Das Kriterium der Standortgebundenheit ist für den Flughafen Zürich zweifellos erfüllt. Die bestehende Infrastruktur und die langjährige Nutzung des heutigen Standorts deuten darauf hin, dass dieser auch in Zukunft ein bedeutender Standort bleiben wird. Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens langfristig zu sichern, ist es deshalb unabdingbar, geeignete Flächen für zukünftige Erweiterungen vorzusehen. Aus Sicht der SVP ist die Vorlage dahingehend zu konkretisieren, dass die zukünftige Entwicklungsfähigkeit und die dafür notwendige Rechtssicherheit klar zum Ausdruck kommen. In diesem Sinne muss z.B. auch eine Pistenverlängerung – ohne grossen administrativen Aufwand – möglich sein.