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Energie
Vernehmlassung

Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Die SVP kann der vorliegenden Änderung des Mineralölsteuergesetzes zustimmen. Sie ist eine wichtige und zielführende Massnahme nach CO2-Gesetz und korrespondiert zudem – ebenfalls im Sinn des…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann der vorliegenden Änderung des Mineralölsteuergesetzes zustimmen. Sie ist eine wichtige und zielführende Massnahme nach CO2-Gesetz und korrespondiert zudem – ebenfalls im Sinn des Gesetzes – mit den im umliegenden Ausland ergriffenen Massnahmen. Die Wirkungen der vorgeschlagenen Änderung sind jedoch genauestens zu beobachten und auszuwerten und die ergriffenen Massnahmen wenn nötig zu korrigieren. Insgesamt darf die Änderung des Mineralölsteuergesetzes keinesfalls zu negativen Effekten, etwa zu einer Erhöhung des Steueraufkommens oder zu neuen Subventionen, führen.

Befremdend ist allerdings, dass seit der unbestrittenen Annahme und Überweisung der Motion 02.3382 durch die Räte mehr als ein Jahr vergangen ist, bis die Vorlage ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben konnte. Im Hinblick auf die sich abzeichnende und viel beklagte Ziellücke im Treibstoffbereich sind Verzögerungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Emissionsreduktion unverständlich.

Im Hinblick auf die CO2-Problematik erscheint die Erbringung einer Ökobilanz grundsätzlich als sinnvoll. Sofern sie dem einfachen und unbürokratischen Nachweis dient, kann die Massnahme von der SVP begrüsst werden, insbesondere da sie auf den Bedarfsfall beschränkt bleiben soll. Dient sie hingegen der Marktabschottung, beispielsweise durch im internationalen Vergleich strengere Vorschriften in der Schweiz, und führt in der Folge zu einer Subventionierung der einheimischen Produktion, können wir der Massnahme nicht zustimmen.

Insofern begrüsst die SVP ausdrücklich die Absicht, Treibstoffe aus in- und ausländischer Produktion gleichstellen zu wollen. Zwar spielt die Versorgungssicherheit der Schweiz eine wichtige Rolle und es erscheint sinnvoll, auch in der Schweiz entsprechendes Knowhow zu erarbeiten. Allerdings ist es illusorisch zu glauben, der inländische Treibstoffbedarf könnte aus einheimischer agrarischer Produktion gedeckt werden. Schliesslich sollten auch keine Anreize gesetzt werden, die den Anbau von landwirtschaftlich wenig sinnvollen Produkten, wie beispielsweise Topinambur, provozieren. Letztlich ist die Klimaproblematik eine globale und in diesem Zusammenhang gilt es auch zu beachten, dass Ethanol in Brasilien oder den USA nachhaltiger und zu marktfähigen Preisen, selbst wenn man den Transport mit einbezieht, produziert wird. Unter diesem Aspekt stellt sich denn auch die Frage, ob das Importmonopol der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf Ethanol gelockert oder gar aufgehoben werden sollte. Allerdings erscheint es notwendig, vor der Diskussion dieser Frage erst die durch die vorliegende Änderung des Mineralölsteuergesetzes ausgelöste Entwicklung abzuwarten und zu analysieren.

Schliesslich ist die SVP nicht einverstanden mit der Darstellung, dass ein Liter Benzin durch die vorgeschlagenen Massnahmen um mehrere Rappen verteuert würde. De facto heben sich die Preiserhöhung auf Benzin und die Steuerbefreiung von Bioethanol gegenseitig auf, wenn dem Benzin der Biotreibstoff (bEnzin5) beigemischt wird. Der Konsument erfährt an der Zapfsäule nur einen geringen Preisanstieg pro Liter Benzin. Vor diesem Hintergrund ist denn auch die Behauptung, bei einer gleich bleibenden steuerlichen Belastung des Dieselöls gegenüber Benzin werde ersteres faktisch gefördert, kritisch zu hinterfragen. Die SVP verlangt, dass in der Botschaft auf diese Sachverhalte deutlich hingewiesen wird.

 

 
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