Die SVP ist sich der veränderten Konsultationsbedürfnisse durch die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen bewusst und befürwortet daher grundsätzlich die im Entwurf vorgeschlagenen…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP ist sich der veränderten Konsultationsbedürfnisse durch die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen bewusst und befürwortet daher grundsätzlich die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen des Publikationsgesetzes.
Der Primatwechsel steigert jedoch die Missbrauchsgefahr durch Cyber-Angriffe wie z.B Phishing, Spoothing oder Pharming, was auch zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. Die im Bericht erwähnten Sicherheitsmassnahmen gehen zu wenig weit und müssen ausgebaut werden. Zertifizierungen und Zeitstempel können heute keine ausreichende Sicherheit mehr gewährleisten. Unter Umständen müsste auch die Einführung einer aktiven Sicherheitskomponente, geprüft werden. Mittels einer Transaktionsnummer (z.B. mTAN oder smsTAN) könnte den Sicherheitsanforderungen eine wichtige zusätzliche Komponente hinzugefügt werden.
Daneben besteht die SVP darauf, dass der Vertrieb von periodisch erscheinenden und abonnierbaren Produkten nicht ohne erneute Gesetzesänderung eingestellt werden darf. Daher fordert sie die Streichung der Worte „ob und" in Artikel 16 Abs. 3 PublG.
Sollte diese Forderung erfüllt sein und die oben genannten Sicherheitsbedenken entkräftet werden, so kann die SVP der Gesetzesänderung zustimmen.