(Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) Die SVP befürwortet die Abschaffung der Lex Koller. Hingegen lehnt sie…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
(Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
Die SVP befürwortet die Abschaffung der Lex Koller. Hingegen lehnt sie eine Änderung des Raumplanungsgesetzes ab.
Die SVP teilt die Ansicht, wonach die Einschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr notwendig ist und befürwortet deshalb die Abschaffung des BewG. Mit Ausnahme der Tourismuskantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis besteht die Gefahr einer Überfremdung einheimischen Bodens nicht. Diese Erkenntnis hat denn auch dazu geführt, dass die Lex Koller bereits im Rahmen vergangener Revisionen stark eingeschränkt worden ist. Die Aufhebung des Gesetzes kann in gewissen Regionen zu positiven Wirtschaftlichen Impulsen führen.
Sollte sich nach Aufhebung der Lex Koller punktuell eine massive Steigerung des Zweitwohnungsbaus ergeben, so ist diese durch bodenrechtliche, raumplanerische, natur- und landschaftsschützerische Instrumente zu beheben. Solche Instrumente sind auf kantonaler- und kommunaler Ebene bereits vorhanden bzw. auf dieser Stufe zu erlassen. Eine Regelung durch den eidgenössischen Gesetzgeber ist deshalb bereits aus diesem Grunde nicht erforderlich. Die Kantone sind durchaus selber imstande, ihre Verantwortung im raumplanerischen, touristischen und wirtschaftspolitischen Bereich wahrzunehmen.
Nach Art. 75 Abs. 1 BV legt der Bund lediglich die „Grundsätze der Raumplanung“ fest. Die Detailraumplanung, namentlich die Ausgestaltung der Nutzungs- und Zonenpläne, obliegt den Kantonen bzw. den Gemeinden. Mit dem vorgeschlagenen Art. 8 Abs. 2 RPG würde eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundes erfolgen, was nicht angehen kann. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die vorgeschlagene Änderung des RPG entschieden ab.