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Vernehmlassung

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Grundsätzlich unterstützt die SVP die Stossrichtung der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die Einführung eines Sanierungsrechts im VAG wird begrüsst. Es werden einige Korrektur-Massnahmen, welche den Spezifitäten des Sektors besser entsprechen, vorgeschlagen.

Die SVP begrüsst die Einführung eines Sanierungsrechts im VAG. Damit besteht nun erstmals für die Gläubiger aller Unternehmen in der Schweiz eine Alternative zum Konkurs. Zudem werden Versicherte im Falle eines Konkurses und einer Sanierung besser geschützt. Gleichzeitig bleibt das primäre Interesse der Versicherten, im Fall einer Sanierung den Versicherungsschutz fortsetzen zu können, im Vordergrund. Dies verleiht dem Sektor Stabilität und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

In Anbetracht der Wichtigkeit ein level playing field für Schweizer Versicherer im internationalen Umfeld zu garantieren, muss die Berechnung der Solvabilität nicht nur den Schweizer Markt, sondern auch die internationalen Marktwerte mit einbeziehen. Deshalb muss Art. 9a Abs. 1 auf eine Analyse der «marktkonformen Basis» hinweisen. Gleichzeit muss der Verschiedenheit und «Besonderheit der verschiedenen Versicherungsgeschäfte» in Art. 9b Abs. 1 Rechnung getragen werden.

In Art. 37 Abs. 2b ist von Prämien, aufgeteilt in Spar-, Risiko- und Kostenprämien die Rede. Es fehlt dort aber der Verweis zu den «Rentenumwandlungsgarantieprämien». Dieser dient zur korrekten Ausweisung der Prämien von Lebensversicherer und müsste im VAG ergänzt werden.

Die zusätzliche staatliche Regulierung der Versicherungsombudsstelle (Art. 82 und Art. 83) ist abzulehnen. Heute funktioniert die Ombudsstelle «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» als Stiftung und bietet ihre Dienstleistungen Versicherten kostenlos an. Die Stiftung untersteht dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Eine mögliche Doppelbeaufsichtigung durch das EDI und das EFD würde zu Mehrkosten für den Steuerzahler führen, und wird daher abgelehnt.

Um die Innovation im Versicherungssektor zu stärken, sollte analog zum Bankensektor eine Sandbox kreiert werden, damit Kleinstgeschäfte mit innovativen Geschäftsmodellen sich auf dem Markt unter erleichterter Aufsicht beweisen können. Dazu bietet sich eine Revision des Art. 11 des VAG an.

 
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